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Finanzlexikon

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt.

Die Höhe legen die Bundesländer fest. Sie liegt zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % etwa in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein und wird auf den Kaufpreis erhoben.

Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch nötig ist.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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