Finanzlexikon
Grundzulage
Grundzulage: Staatliche Zulage, die jeder Zulageberechtigte für einen Riester-Vertrag erhält.
Die Grundzulage beträgt nach § 84 Satz 1 EStG ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich (§ 84 Satz 2 EStG).
Die Zulage wird gekürzt, wenn der Mindesteigenbeitrag nicht geleistet wird. Sie fließt bei einer geförderten Immobilienfinanzierung direkt in die Tilgung.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.