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Finanzlexikon

Haftungsfreistellung

Haftungsfreistellung: Zusage einer Förderbank, der Hausbank einen Teil des Kreditausfallrisikos abzunehmen.

Bei Förderkrediten übernimmt die Förderbank oft 50 bis 80 Prozent des Ausfallrisikos. Vertragspartner bleibt die Hausbank, sie haftet aber nur für den verbleibenden Anteil.

Das erhöht die Zusagechance vor allem dann, wenn kaum Sicherheiten vorhanden sind – etwa bei einer Gründung.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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