Finanzlexikon
Hausgeld
Hausgeld: Monatlicher Vorschuss, den Wohnungseigentümer auf die Kosten der Gemeinschaft und die Rücklagen zahlen.
Rechtlich handelt es sich um die Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 WEG. Die Eigentümer beschließen darüber auf Grundlage des Wirtschaftsplans, den der Verwalter für jedes Kalenderjahr aufstellt.
Nach Ablauf des Jahres beschließen sie über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG). Fälligkeit und Zahlungsweise können sie selbst festlegen (Abs. 3). Das Hausgeld gehört in jede Finanzierungsrechnung, weil nur ein Teil davon auf Mieter umlegbar ist.
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