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Finanzlexikon

Insolvenzanfechtung

Insolvenzanfechtung: Rückforderung von Zahlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geflossen sind.

Rechtshandlungen vor der Verfahrenseröffnung, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter anfechten (§ 129 Abs. 1 InsO).

Besonders weit reicht die Frist bei Gesellschafterdarlehen: Die Rückzahlung ist im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag anfechtbar, eine dafür bestellte Sicherheit sogar zehn Jahre rückwirkend (§ 135 Abs. 1 InsO).

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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