Finanzlexikon
Insolvenzanfechtung
Insolvenzanfechtung: Rückforderung von Zahlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geflossen sind.
Rechtshandlungen vor der Verfahrenseröffnung, die die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter anfechten (§ 129 Abs. 1 InsO).
Besonders weit reicht die Frist bei Gesellschafterdarlehen: Die Rückzahlung ist im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag anfechtbar, eine dafür bestellte Sicherheit sogar zehn Jahre rückwirkend (§ 135 Abs. 1 InsO).
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