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Finanzlexikon

Kinderzulage

Kinderzulage: Zusätzliche Riester-Zulage für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt wird.

Nach § 85 Abs. 1 EStG beträgt die Kinderzulage 185 Euro jährlich, für ein nach dem 31.12.2007 geborenes Kind 300 Euro. Erhalten mehrere Zulageberechtigte Kindergeld für dasselbe Kind, steht die Zulage demjenigen zu, dem gegenüber sie für den ersten Anspruchszeitraum im Kalenderjahr festgesetzt wurde.

Der Anspruch entfällt für den Veranlagungszeitraum, für den das Kindergeld insgesamt zurückgefordert wird.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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