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Finanzlexikon

Kleinbetragsinstrument

Kleinbetragsinstrument: Zahlungsmittel mit eng begrenztem Betragsrahmen, für das abweichende Haftungsregeln gelten dürfen.

Ein Kleinbetragsinstrument löst nur Zahlungen bis 30 Euro aus oder hat eine Ausgabenobergrenze von 150 Euro; bei reiner Inlandsnutzung sind es 200 Euro (§ 675i Abs. 1 BGB).

Nur dafür dürfen zentrale Schutzvorschriften abbedungen werden, etwa die Erstattungspflicht aus § 675u BGB. Für Giro- und Kreditkarten gilt das nicht.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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