Finanzlexikon
Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung: Steuerbefreiung für Unternehmer mit geringen Umsätzen, die dadurch keine Umsatzsteuer ausweisen.
Nach § 19 Abs. 1 UStG ist der Umsatz eines im Inland ansässigen Unternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Wird die laufende Grenze überschritten, endet die Regelung sofort.
Kleinunternehmer sind von den Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG befreit und dürfen keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen; im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Auf die Regelung kann verzichtet werden – was sich bei hohen Anfangsinvestitionen rechnet.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.