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Finanzlexikon

Kontowechselservice

Kontowechselservice: Gesetzlich geregelte Hilfe der Banken beim Umzug von einem Girokonto zum anderen.

Seit dem Zahlungskontengesetz müssen Banken beim Kontowechsel zusammenarbeiten. Sie erteilen der neuen Bank eine schriftliche Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe (§ 21 ZKG); ein Formular muss Ihnen auf Wunsch unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Die neue Bank fordert dann innerhalb von zwei Geschäftstagen bei der bisherigen Bank die Liste der Daueraufträge und die Informationen zu den Lastschriftmandaten an (§ 22 ZKG). Sie müssen also nicht selbst jeden Zahlungspartner anschreiben.

Der Service ist kein Grund, auf den Vergleich zu verzichten: Was ein Konto kostet, entscheidet sich an Kontoführung, Karten und Bargeldregeln.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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