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Finanzlexikon

Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung: Erklärung des Gläubigers, dass eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden darf.

Die Aufhebung eines Grundstücksrechts verlangt die Aufgabeerklärung des Berechtigten und die Löschung im Grundbuch (§ 875 Abs. 1 BGB). Hinzu kommt die Zustimmung des Eigentümers (§ 1183 BGB über § 1192 Abs. 1 BGB).

Die Bewilligung muss notariell beglaubigt sein. Sie ist kostenlos; Gebühren entstehen erst beim Notar und beim Grundbuchamt.

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