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Finanzlexikon

Löschungsvormerkung

Löschungsvormerkung: Eintragung im Grundbuch, die einen nachrangigen Gläubiger vor dem Aufleben eines vorrangigen Rechts schützt.

Verpflichtet sich der Eigentümer, eine Hypothek löschen zu lassen, sobald sie sich mit dem Eigentum vereinigt, kann zur Sicherung dieses Anspruchs eine Vormerkung eingetragen werden (§ 1179 BGB).

Sie verhindert, dass eine abgelöste vorrangige Grundschuld als Eigentümergrundschuld bestehen bleibt und den Rang des nachrangigen Gläubigers blockiert. Zweitrangige Banken verlangen sie regelmäßig.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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