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Finanzlexikon

Mindesteigenbeitrag

Mindesteigenbeitrag: Betrag, den ein Riester-Sparer selbst einzahlen muss, damit die Zulagen in voller Höhe gewährt werden.

§ 86 Abs. 1 EStG setzt den Mindesteigenbeitrag auf 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres fest, höchstens auf den Höchstbetrag des § 10a Abs. 1 EStG von 2.100 Euro, vermindert um die Zulagen nach §§ 84 und 85 EStG.

Als Sockelbetrag sind in jedem Fall 60 Euro jährlich zu leisten. Wird weniger eingezahlt, wird die Zulage im Verhältnis gekürzt.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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