Finanzlexikon
Nachfrist
Nachfrist: Angemessene Frist, die der Gläubiger setzen muss, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann.
Nach § 323 Abs. 1 BGB setzt der Rücktritt voraus, dass der Gläubiger dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Eine zu kurz bemessene Frist macht den Rücktritt nicht unwirksam; an ihre Stelle tritt eine angemessene Frist.
Entbehrlich ist die Fristsetzung unter anderem bei ernsthafter und endgültiger Leistungsverweigerung oder wenn ein vereinbarter Termin für den Gläubiger erkennbar wesentlich war (§ 323 Abs. 2 BGB).
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