Finanzlexikon
Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen: Darlehen, dessen Rückzahlung im Insolvenzfall hinter allen anderen Forderungen steht.
Ist zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO genannten Forderungen vereinbart, wird die Forderung im Insolvenzverfahren zuletzt berichtigt (§ 39 Abs. 2 InsO).
Für Kapitalgeber bedeutet das ein Totalverlustrisiko; für Unternehmen wirkt das Kapital bilanziell fast wie Eigenkapital. Bei Crowdinvesting ist das partiarische Nachrangdarlehen die übliche Form.
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