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Finanzlexikon

Nicht autorisierter Zahlungsvorgang

Nicht autorisierter Zahlungsvorgang: Zahlung, der der Zahler nicht zugestimmt hat und die deshalb unwirksam ist.

Ein Zahlungsvorgang ist gegenüber dem Zahler nur wirksam, wenn er zugestimmt hat (§ 675j Abs. 1 BGB). Fehlt die Autorisierung, hat die Bank keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen und muss den Betrag unverzüglich erstatten – spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf die Anzeige folgt (§ 675u BGB).

Die Beweislast für die Authentifizierung liegt bei der Bank; die Aufzeichnung der Nutzung allein genügt nicht, um Autorisierung, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu belegen (§ 675w BGB). Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn nicht binnen 13 Monaten ab Belastung angezeigt wird (§ 676b Abs. 2 BGB).

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