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Finanzlexikon

Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Bescheinigung des Finanzamts, mit der die Bank auch oberhalb des Sparer-Pauschbetrags keine Kapitalertragsteuer einbehält.

Voraussetzung für die Abstandnahme vom Steuerabzug ist nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamts. Sie wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt.

Ihre Geltungsdauer darf höchstens drei Jahre betragen und muss am Schluss eines Kalenderjahres enden (§ 44a Abs. 2 Satz 3 EStG). Fallen die Voraussetzungen weg, ist sie zurückzugeben. Typischer Anwendungsfall sind Konten und Depots von Kindern.

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