Finanzlexikon
Obliegenheit
Obliegenheit: Pflicht, deren Verletzung nicht einklagbar ist, aber den eigenen Anspruch kosten kann.
Typisch ist der Begriff im Versicherungsrecht: Wer Angaben beim Vertragsschluss unvollständig macht oder einen Leistungsfall zu spät meldet, riskiert, dass die Versicherung nicht zahlt.
Anders als eine echte Vertragspflicht kann der Versicherer die Erfüllung nicht erzwingen – er kürzt oder verweigert stattdessen die Leistung.
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