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Finanzlexikon

Rang im Grundbuch

Rang im Grundbuch: Reihenfolge, in der eingetragene Rechte im Verwertungsfall bedient werden.

Im Grundbuch eingetragene Rechte haben eine feste Reihenfolge. Kommt es zur Zwangsversteigerung, wird zuerst der Gläubiger mit der ersten Rangstelle vollständig bedient, dann der zweite – wer hinten steht, geht im Zweifel leer aus.

Deshalb verlangen Banken für eine Baufinanzierung in der Regel eine erstrangige Grundschuld. Nachrangige Darlehen sind für die Bank riskanter und darum teurer; das betrifft etwa Bauspardarlehen oder Förderkredite, die im zweiten Rang eingetragen werden.

Der Rang ergibt sich aus der Eintragungsreihenfolge, lässt sich aber durch eine Rangänderung oder einen Rangrücktritt verschieben – dafür ist die Zustimmung der betroffenen Gläubiger nötig.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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