Finanzlexikon
Rückgewähranspruch
Rückgewähranspruch: Anspruch des Eigentümers auf Rückgabe der Sicherheit, sobald der gesicherte Kredit getilgt ist.
Der Anspruch folgt aus dem Sicherungsvertrag, nicht aus dem Grundbuch. Ist das Darlehen zurückgezahlt, kann der Eigentümer wählen: Löschungsbewilligung, Abtretung an eine andere Bank oder Verzicht zugunsten einer Eigentümergrundschuld.
Bei einer Briefgrundschuld umfasst er auch die Herausgabe des Briefs; § 1144 BGB gibt dafür über § 1192 Abs. 1 BGB den gesetzlichen Anspruch.
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