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Finanzlexikon

Schuldenbremse

Schuldenbremse: Regel im Grundgesetz, die die strukturelle Neuverschuldung von Bund und Ländern begrenzt.

Die Schuldenbremse erlaubt dem Bund eine strukturelle Neuverschuldung von höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts. Seit der Grundgesetzänderung im März 2025 sind Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 % des BIP ausgenommen, zudem wurde ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen.

Die Länder dürfen zusammen strukturell Kredite bis 0,35 % des BIP aufnehmen.

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