Finanzlexikon
Sicherungszweckerklärung
Sicherungszweckerklärung: Vereinbarung, welche Forderungen eine Grundschuld absichern soll.
Die Grundschuld ist abstrakt und sagt für sich genommen nichts darüber aus, wofür sie haftet. Erst die Zweckerklärung verbindet sie mit einem bestimmten Darlehen.
Entscheidend ist die Reichweite: Eine enge Erklärung sichert nur das benannte Darlehen, eine weite auch künftige Forderungen derselben Bank. Nach § 1192 Abs. 1a BGB können Einreden aus dem Sicherungsvertrag auch jedem Erwerber der Grundschuld entgegengehalten werden.
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