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Finanzlexikon

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Sonderausgaben-Pauschbetrag: Pauschale, die ohne Nachweis als Sonderausgaben abgezogen wird.

§ 10c EStG gewährt für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a und nach § 10b EStG einen Pauschbetrag von 36 Euro, wenn keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Betrag.

Zusammen mit Grundfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag ergibt sich daraus der Betrag, den ein Kind ohne weitere Einkünfte steuerfrei an Kapitalerträgen vereinnahmen kann.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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