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Finanzlexikon

Starke Kundenauthentifizierung

Starke Kundenauthentifizierung: Pflicht zur Bestätigung von Zahlungen mit zwei unabhängigen Faktoren aus Wissen, Besitz und Inhärenz.

Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie, in Deutschland umgesetzt in § 55 ZAG, müssen Banken beim Onlinebanking und bei elektronischen Zahlungen zwei Faktoren verlangen: etwas, das Sie wissen (PIN), besitzen (Smartphone) oder sind (Fingerabdruck).

Verlangt die Bank bei einer missbräuchlichen Zahlung keine starke Kundenauthentifizierung, haftet der Kunde in der Regel nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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