Finanzlexikon
Starke Kundenauthentifizierung
Starke Kundenauthentifizierung: Pflicht zur Bestätigung von Zahlungen mit zwei unabhängigen Faktoren aus Wissen, Besitz und Inhärenz.
Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie, in Deutschland umgesetzt in § 55 ZAG, müssen Banken beim Onlinebanking und bei elektronischen Zahlungen zwei Faktoren verlangen: etwas, das Sie wissen (PIN), besitzen (Smartphone) oder sind (Fingerabdruck).
Verlangt die Bank bei einer missbräuchlichen Zahlung keine starke Kundenauthentifizierung, haftet der Kunde in der Regel nicht (§ 675v Abs. 4 BGB).
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.