Finanzlexikon
Verbraucherdarlehensvertrag
Verbraucherdarlehensvertrag: Entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher.
Das Gesetz unterscheidet Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge (§ 491 Abs. 1 BGB). Nur für sie gelten die besonderen Pflichtangaben, das Widerrufsrecht und die Grenzen der Vorfälligkeitsentschädigung.
Ausgenommen sind unter anderem Verträge mit einem Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro und solche, die binnen drei Monaten zurückzuzahlen sind und nur geringe Kosten verursachen (Abs. 2).
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.