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Finanzlexikon

Vorautorisierung

Vorautorisierung: Sperrung eines Betrags auf dem Kartenkonto, bevor die endgültige Höhe feststeht.

Bei kartengebundenen Zahlungen darf die Bank einen verfügbaren Betrag sperren, wenn der Vorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wurde und der Zahler der genauen Höhe zugestimmt hat (§ 675t Abs. 4 BGB).

Die Freigabe erfolgt unverzüglich, sobald der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist. Eine Frist von 30 Tagen steht nicht im Gesetz.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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