Am Mietwagenschalter wird die Kreditkarte verlangt, und dann verschwinden 1.500 Euro vom verfügbaren Limit. Nicht abgebucht, nur gesperrt – aber das Geld steht Ihnen für den Rest der Reise nicht zur Verfügung. Das darf die Autovermietung, allerdings nur unter einer Bedingung, die kaum ein Reisender kennt.
Was eine Vorautorisierung rechtlich ist
Die Sperre ist keine Zahlung. Grundlage ist § 675t Abs. 4 BGB: Bei einem kartengebundenen Zahlungsvorgang darf Ihre Bank einen verfügbaren Geldbetrag auf dem Konto sperren, wenn
- der Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und
- Sie auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt haben.
Nummer 2 ist der entscheidende Satz. Eine Sperre „in angemessener Höhe“, „bis zur Endabrechnung“ oder nach Gutdünken des Vermieters ist davon nicht gedeckt. Der Betrag muss genau benannt und von Ihnen gebilligt sein – ein Mietvertrag, der nur eine Kautionsklausel ohne Zahl enthält, genügt dafür nicht.
Und das Gesetz regelt auch das Ende: Die Bank gibt den gesperrten Betrag unverzüglich frei, nachdem ihr entweder der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist. „Bis zu 30 Tage“ – die Standardauskunft vieler Hotlines – steht so nirgends im Gesetz. Dauert es länger, liegt die Verzögerung fast immer daran, dass der Vermieter die Abrechnung nicht übermittelt hat.
Warum die Debitkarte oft scheitert
Viele Vermieter akzeptieren nur echte Kreditkarten. Der Grund ist nicht Schikane, sondern Technik: Nur eine Kreditkarte stellt eine Kreditlinie bereit, aus der eine Nachforderung – Schaden, Tankfüllung, Bußgeld – noch Wochen später eingezogen werden kann. Bei einer Debitkarte wird der Sperrbetrag dem Guthaben entnommen; reicht es nicht, scheitert die Sperre. Der Unterschied im Detail: Debitkarte oder Kreditkarte.
Noch deutlicher ist die Lage bei Prepaid-Kreditkarten und virtuellen Karten: Beide sind für Mietwagen praktisch unbrauchbar, weil keine Kreditlinie dahintersteht und die Karte oft nicht auf den Fahrer geprägt ist – viele Vermieter verlangen genau das.
Wie viel wirklich blockiert wird
Die Höhe richtet sich nach der Selbstbeteiligung, der Fahrzeugklasse und dem Tankmodell. Typische Größenordnungen:
| Konstellation | übliche Sperre |
|---|---|
| Kleinwagen, Vollkasko ohne Selbstbeteiligung | 200 bis 500 Euro |
| Mittelklasse, Selbstbeteiligung 950 Euro | 1.000 bis 1.500 Euro |
| Oberklasse, SUV, Transporter | 2.000 bis 5.000 Euro |
| Tankregelung „voll/leer“ | zusätzlich der Tankpreis |
| Einwegmiete oder Grenzübertritt | Zuschlag, oft pauschal |
Rechnen Sie den Betrag gegen Ihr Limit, nicht gegen Ihr Guthaben. Wer ein Limit von 2.000 Euro hat und 1.500 Euro gesperrt bekommt, zahlt den Rest der Reise mit 500 Euro Spielraum – Hotel, Restaurants und Tankstellen inbegriffen. Wie sich das Limit vorübergehend anheben lässt, steht unter Kreditkartenlimit; eine Anhebung vor der Reise ist der einfachste Weg, den Engpass zu vermeiden.
Achtung bei der Abrechnung im Ausland: Wird die Sperre in Fremdwährung gestellt und später in Euro abgerechnet, kommen Umrechnung und Auslandsentgelt hinzu – und zwar zweimal, wenn der Vermieter die Sperre auflöst und neu stellt. Die Posten im Einzelnen: Kreditkarte im Ausland.
Am Schalter: fünf Dinge, die zählen
- Nach dem genauen Betrag fragen und ihn sich auf dem Mietvertrag notieren lassen. Ohne Zustimmung zur genauen Höhe fehlt die Grundlage nach § 675t Abs. 4 BGB.
- Belege behalten. Der Terminalbeleg der Vorautorisierung ist Ihr Nachweis darüber, was wann gesperrt wurde.
- Keine Zusatzversicherung unter Zeitdruck abschließen. Prüfen Sie vorher, was Ihre Karte abdeckt – dazu Kreditkarte mit Reiseversicherung.
- Abrechnung in Euro verlangen, wenn Sie die Wahl haben – die Umrechnung des Händlers ist fast immer teurer als die Ihrer Bank.
- Bei der Rückgabe die Endabrechnung mitnehmen. Sie ist das Dokument, mit dem Sie die Freigabe durchsetzen.
Wenn die Sperre nicht verschwindet
Erst den Vermieter, dann die Bank – in dieser Reihenfolge, denn die Bank kann nur freigeben, was ihr gemeldet wurde:
- Vermieter schriftlich auffordern, die Freigabe an den Kartenherausgeber zu übermitteln, mit Mietvertragsnummer und Endabrechnung.
- Bank auffordern, den Betrag nach § 675t Abs. 4 Satz 2 BGB freizugeben, sobald ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt ist – mit Hinweis auf „unverzüglich“.
- Wurde statt der Sperre abgebucht oder mehr abgebucht als abgerechnet, ist das ein anderer Fall: Dann greifen Erstattung und Chargeback, bei völlig unbekannten Buchungen die Regeln zur nicht autorisierten Kartenzahlung.
- Zieht der Vermieter später weiter Beträge ein, etwa für Bußgeldbearbeitung, hilft der Blick auf wiederkehrende Kartenzahlungen stoppen: Eine Dauerautorisierung können Sie widerrufen.
Gesperrte Beträge erscheinen übrigens nicht in der Kreditkartenabrechnung, sondern nur im verfügbaren Limit. Wer den Unterschied kennt, erspart sich beim ersten Blick auf den Umsatz einen Schreck. Welche Karte für Mietwagen und Reisen taugt, zeigt Reisekreditkarte.
Eine Vorautorisierung ist keine kontaktlose Zahlung und folgt anderen Regeln – zum Vergleich kontaktlos bezahlen.
Scheitert die Vorautorisierung am Schalter, kann eine Sperre dahinterstehen – und die muss begründet sein, siehe Kreditkarte gesperrt.
Auch bei Pauschalreisen entscheidet die Zahlungsart über die Absicherung: Reiseveranstalter insolvent.
Häufige Fragen
Darf die Autovermietung einfach einen Betrag auf meiner Karte sperren?
Nur unter zwei Bedingungen. § 675t Abs. 4 BGB verlangt, dass der Zahlungsvorgang vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst wurde und dass Sie der genauen Höhe des zu sperrenden Betrags zugestimmt haben. Eine Sperre in unbestimmter Höhe ist davon nicht gedeckt.
Wie lange darf die Sperre bestehen bleiben?
Bis die Bank den genauen Zahlungsbetrag mitgeteilt bekommt oder der Zahlungsauftrag zugeht – dann muss sie unverzüglich freigeben. Eine gesetzliche Frist von 30 Tagen gibt es nicht; dauert es länger, hat der Vermieter die Abrechnung meist noch nicht übermittelt.
Wird das Geld abgebucht?
Nein. Der Betrag wird nur vom verfügbaren Limit abgezogen und erscheint nicht in der Kreditkartenabrechnung. Erst die Endabrechnung des Vermieters führt zu einer echten Belastung – die dann niedriger ausfallen kann als die Sperre.
Warum akzeptieren Vermieter keine Debitkarte?
Weil nur eine echte Kreditkarte eine Kreditlinie bereitstellt, aus der Nachforderungen für Schäden, Tankfüllung oder Bußgeldbearbeitung noch Wochen später eingezogen werden können. Bei einer Debitkarte wird der Sperrbetrag dem Guthaben entnommen; reicht es nicht, scheitert die Sperre.
Wie hoch ist die Sperre üblicherweise?
Sie richtet sich nach Selbstbeteiligung, Fahrzeugklasse und Tankmodell: 200 bis 500 Euro beim Kleinwagen ohne Selbstbeteiligung, 1.000 bis 1.500 Euro in der Mittelklasse, 2.000 bis 5.000 Euro bei Oberklasse und Transportern, zuzüglich Tankpreis bei der Regelung voll gegen leer.
Was tun, wenn die Sperre nach der Rückgabe bleibt?
Erst den Vermieter schriftlich auffordern, die Freigabe an den Kartenherausgeber zu übermitteln – mit Mietvertragsnummer und Endabrechnung. Dann die Bank unter Hinweis auf § 675t Abs. 4 Satz 2 BGB zur unverzüglichen Freigabe auffordern. Die Bank kann nur freigeben, was ihr gemeldet wurde.
Lohnt es, das Kartenlimit vor der Reise anzuheben?
Meist ja. Eine Sperre von 1.500 Euro bei einem Limit von 2.000 Euro lässt für den Rest der Reise nur 500 Euro Spielraum. Eine befristete Anhebung ist bei den meisten Herausgebern formlos möglich und der einfachste Weg, den Engpass zu vermeiden.
Quellen
- § 675t BGB – Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen; Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags (abgerufen am 02.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 675j BGB – Zustimmung und Widerruf der Zustimmung (abgerufen am 02.10.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 675p BGB – Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags (abgerufen am 02.10.2026) – Bundesministerium der Justiz

