Finanzlexikon
Wohnfläche
Wohnfläche: Maßgebliche Fläche einer Wohnung, berechnet nach der Wohnflächenverordnung.
Zur Wohnfläche gehören nach § 2 WoFlV die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, einschließlich Wintergärten, Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen. Nicht dazu zählen Zubehörräume wie Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Boden- und Heizungsräume sowie Garagen.
Die Anrechnung richtet sich nach § 4 WoFlV: Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unbeheizbare Wintergärten zur Hälfte, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Abweichungen wirken direkt auf Kaufpreis je Quadratmeter und Beleihungswert.
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