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Finanzlexikon

Wohnförderkonto

Wohnförderkonto: Rechnerisches Konto bei der Zentralen Zulagenstelle, in dem alles geförderte Riester-Kapital erfasst wird, das in eine selbst genutzte Wohnung geflossen ist.

Nach § 92a Abs. 2 Satz 1 EStG erfasst die zentrale Stelle den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die darauf gewährten Zulagen gesondert in einem Wohnförderkonto. Es liegt dort kein Geld; das Konto dient allein der späteren Besteuerung.

Der Stand wird nach Ablauf jedes Beitragsjahres um 2 Prozent erhöht, letztmals für das Jahr des Beginns der Auszahlungsphase (§ 92a Abs. 2 Satz 3 EStG). Einzahlungen auf einen Riester-Vertrag mindern das Konto und bremsen damit die Aufzinsung.

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