Finanzlexikon
Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung: Gerichtliche Verwertung eines Grundstücks zur Befriedigung von Gläubigern.
Zum Schutz des Schuldners kennt das Verfahren zwei Wertgrenzen. Bleibt das Meistgebot unter sieben Zehnteln des Grundstückswerts, kann ein nicht gedeckter Berechtigter die Versagung des Zuschlags beantragen (§ 74a Abs. 1 ZVG). Erreicht es nicht die Hälfte des Werts, ist der Zuschlag zu versagen (§ 85a Abs. 1 ZVG).
Beide Grenzen gelten nur im ersten Termin: Im neuen Versteigerungstermin darf der Zuschlag aus diesen Gründen nicht mehr versagt werden.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.