Finanzlexikon
Freistellungsauftrag
Freistellungsauftrag: Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.
Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auf Zinsen und andere Kapitalerträge automatisch Kapitalertragsteuer ein. Mit dem Auftrag bleibt der Abzug bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags aus (§ 44a EStG).
Sie können den Betrag auf mehrere Banken verteilen, in der Summe darf er den Pauschbetrag aber nicht übersteigen. Erforderlich ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer. Wurde zu viel Steuer einbehalten, holen Sie sich das Geld über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.