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Finanzlexikon

Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag: Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.

Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank auf Zinsen und andere Kapitalerträge automatisch Kapitalertragsteuer ein. Mit dem Auftrag bleibt der Abzug bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags aus (§ 44a EStG).

Sie können den Betrag auf mehrere Banken verteilen, in der Summe darf er den Pauschbetrag aber nicht übersteigen. Erforderlich ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer. Wurde zu viel Steuer einbehalten, holen Sie sich das Geld über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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