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Finanzlexikon

Sparer-Pauschbetrag

Sparer-Pauschbetrag: Betrag, bis zu dem Kapitalerträge im Jahr steuerfrei bleiben.

Nach § 20 Absatz 9 EStG wird bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein Betrag von 1.000 Euro als Werbungskosten abgezogen. Zusammen veranlagte Ehegatten erhalten einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro. Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist ausgeschlossen.

Damit die Bank den Pauschbetrag berücksichtigt, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag. Auf Erträge darüber fällt Abgeltungsteuer an.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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