Finanzlexikon
Sparer-Pauschbetrag
Sparer-Pauschbetrag: Betrag, bis zu dem Kapitalerträge im Jahr steuerfrei bleiben.
Nach § 20 Absatz 9 EStG wird bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein Betrag von 1.000 Euro als Werbungskosten abgezogen. Zusammen veranlagte Ehegatten erhalten einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro. Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Damit die Bank den Pauschbetrag berücksichtigt, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag. Auf Erträge darüber fällt Abgeltungsteuer an.
Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.