Finanzlexikon
Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer: Pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge, die die Bank direkt abführt.
Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt 25 Prozent (§ 32d Absatz 1 EStG). Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, die Kirchensteuer – in der Summe gut 26 Prozent.
Die Bank behält die Steuer ein und führt sie ab; die Erträge sind damit grundsätzlich abgegolten. Bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags unterbleibt der Abzug, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Wer einen niedrigen persönlichen Steuersatz hat, kann in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.
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