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Finanzlexikon

Wertstellung

Wertstellung: Datum, ab dem ein Betrag auf dem Konto für die Zinsberechnung zählt.

Buchungstag und Wertstellung sind nicht dasselbe: Der Buchungstag zeigt, wann die Bank den Vorgang erfasst hat, das Wertstellungsdatum bestimmt, ab wann der Betrag Zinsen bringt oder kostet.

Das Gesetz begrenzt den Spielraum der Banken: Geht ein Zahlungsbetrag ein, muss er unverzüglich verfügbar gemacht werden, und das Wertstellungsdatum darf spätestens der Geschäftstag des Eingangs sein (§ 675t BGB). Eine spätere Wertstellung zulasten des Kunden ist unzulässig.

Praktisch relevant wird das bei einem Dispokredit: Dort entscheidet die Wertstellung darüber, für wie viele Tage Sollzinsen anfallen.

Mehr dazu: zum passenden Ratgeber.

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