Die Kurzfassung
| Darlehen | Kredit | |
|---|---|---|
| Herkunft | Rechtsbegriff im BGB | Begriff aus Bank- und Wirtschaftsleben |
| Umfang | Überlassung von Geld oder Sachen auf Zeit | Oberbegriff für verschiedene Finanzierungsformen |
| Typische Beispiele | Baudarlehen, Privatdarlehen, KfW-Darlehen | Ratenkredit, Dispokredit, Rahmenkredit |
| Laufzeit | häufig länger und größere Beträge | kurz- bis langfristig |
Was ist ein Darlehen laut Gesetz?
Nach § 488 BGB verpflichtet der Darlehensvertrag den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer muss vereinbarte Zinsen zahlen und das Geld bei Fälligkeit zurückzahlen. Neben dem Gelddarlehen kennt das BGB das Sachdarlehen (§ 607 BGB). Schließt ein Verbraucher mit einem Unternehmen einen entgeltlichen Darlehensvertrag, gelten zusätzlich die Regeln zum Verbraucherdarlehen ab § 491 BGB, etwa das Widerrufsrecht.
Die wichtigsten Darlehensarten
- Annuitätendarlehen: gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung, typisch für Baufinanzierungen.
- Tilgungsdarlehen: fester Tilgungsanteil, die Rate sinkt mit der Zeit.
- Endfälliges Darlehen: laufend nur Zinsen, Rückzahlung am Ende.
- Zinsloses Darlehen: etwa unter Verwandten oder vom Arbeitgeber, am besten schriftlich festhalten.
Die gleichbleibende Rate eines Annuitätendarlehens berechnen Sie mit unserem Kreditrechner oder dem Baufinanzierungsrechner.
Wann spielt der Unterschied eine Rolle?
Für die meisten Verbraucher ist die Bezeichnung zweitrangig. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen: effektiver Jahreszins, Laufzeit, Sondertilgungsrechte und Kündigungsmöglichkeiten. Bei privaten Darlehen unter Freunden oder in der Familie empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag mit Betrag, Rückzahlungsplan und gegebenenfalls Zinssatz.
Häufige Fragen
Ist ein Darlehen günstiger als ein Kredit?
Nicht automatisch. Die Kosten hängen vom konkreten Angebot ab. Vergleichen Sie immer den effektiven Jahreszins.
Braucht ein Privatdarlehen einen Vertrag?
Ein Darlehensvertrag ist auch mündlich wirksam. Ein schriftlicher Vertrag schafft aber Klarheit und dient als Nachweis, etwa gegenüber dem Finanzamt.
Ist ein Dispokredit ein Darlehen?
Ja, rechtlich handelt es sich um eine Form des Darlehens. Im Sprachgebrauch wird er als Kredit bezeichnet.
Quellen
- § 488 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag – Bundesministerium der Justiz
- § 607 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag – Bundesministerium der Justiz
- § 491 BGB – Verbraucherdarlehensvertrag – Bundesministerium der Justiz

