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Kredit für Arbeitslose: Was möglich ist und welche Hilfen es gibt

Warum Banken ohne Einkommen kaum Kredite vergeben, welche seriösen Wege es gibt und wann das Jobcenter mit einem Darlehen helfen kann.

Warum Banken zurückhaltend sind

Banken müssen prüfen, ob ein Kredit voraussichtlich zurückgezahlt werden kann (§ 505a BGB). Sozialleistungen dienen der Existenzsicherung und sind in ihrer Höhe begrenzt, deshalb werten Banken sie meist nicht als ausreichendes Einkommen für Kreditraten.

Seriöse Wege

Weg Voraussetzung Zu beachten
Zweiter Antragsteller Person mit festem Einkommen haftet voll mit
Kredit gegen Sicherheit Guthaben, Fahrzeug oder Wertgegenstand Verwertung bei Zahlungsausfall
Darlehen vom Jobcenter Bürgergeld-Bezug, unabweisbarer Bedarf Rückzahlung durch Aufrechnung mit der laufenden Leistung
Hilfe im privaten Umfeld Vertrauensverhältnis schriftlich festhalten

Darlehen vom Jobcenter

Kann ein im Regelbedarf enthaltener, unabweisbarer Bedarf nicht anders gedeckt werden, etwa wenn die Waschmaschine kaputtgeht, kann das Jobcenter nach § 24 Abs. 1 SGB II ein Darlehen gewähren. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel durch monatliche Aufrechnung mit der Leistung (§ 42a SGB II). Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffung tätigen.

Warnsignale: „Kredit für Arbeitslose ohne Schufa und ohne Prüfung“, Vorabgebühren oder Nachnahme-Sendungen. Mehr dazu im Ratgeber Kredit ohne Bonitätsprüfung.

Wenn Schulden drücken

Kostenlose Schuldnerberatung bieten Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände und Kommunen. Mehr im Ratgeber Schulden.

Häufige Fragen

Bekomme ich mit Arbeitslosengeld I einen Kredit?

Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel mit einem zweiten Antragsteller mit festem Einkommen oder mit einer Sicherheit.

Wann gibt das Jobcenter ein Darlehen?

Wenn ein unabweisbarer Bedarf, der eigentlich vom Regelbedarf gedeckt ist, nicht anders gedeckt werden kann. Der Antrag muss vorher gestellt werden.

Quellen

  1. § 505a BGB – Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung – Bundesministerium der Justiz
  2. § 24 SGB II – Abweichende Erbringung von Leistungen – Bundesministerium der Justiz
  3. § 42a SGB II – Darlehen – Bundesministerium der Justiz
Oliver Franke

Autor:in

Oliver Franke

Berater private Finanzierung · Gelernter Bankkaufmann, Finanzierungsberater

Als gelernter Bankkaufmann und Finanzierungsberater mit 17 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit privaten Finanzierungen und Krediten. Bei kreditfrage.com bringe ich mein Fachwissen ein, um Finanzierungsangebote, Konditionen und Kosten für Verbraucher…

Michael Müller

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Michael Müller

Anwalt für Finanzrecht · Rechtsanwalt

Als Anwalt für Finanzrecht beschäftige ich mich seit 20 Jahren mit rechtlichen Fragestellungen rund um Finanzen, Kredite und Banken. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Erfahrung ein, um finanzrechtliche Themen verständlich aufzubereiten…

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