Beim Bargeldabheben im Ausland kommen bis zu vier Kosten zusammen – und die teuerste entsteht durch eine Frage, die der Automat Ihnen stellt. Seit 2021 gibt es dafür klare Transparenzpflichten, die kaum jemand kennt und viele Betreiber nicht einhalten.
Die vier Kostenblöcke
| Block | Wer verlangt es | Typische Höhe |
|---|---|---|
| Auslandseinsatzentgelt der eigenen Bank | Ihr Kartenherausgeber | 1 bis 2 Prozent des Umsatzes |
| Bargeldentgelt der eigenen Bank | Ihr Kartenherausgeber | Fester Betrag oder Prozentsatz, oft mit Mindestbetrag |
| Automatenentgelt des Betreibers | Die Bank vor Ort | Fester Betrag, häufig mehrere Euro |
| Aufschlag der Währungsumrechnung am Automaten | Der Automatenbetreiber | Mehrere Prozent – der größte Hebel |
Der vierte Block entsteht, wenn Sie am Automaten die Frage „Abrechnung in Euro?“ mit Ja beantworten. Dieses Verfahren heißt Dynamic Currency Conversion: Der Betreiber rechnet selbst um – zu seinem Kurs, mit seinem Aufschlag. Lehnen Sie ab, rechnet Ihre eigene Bank um, meist deutlich günstiger.
Was die Verordnung (EU) 2021/1230 verlangt
Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung ist eindeutig: Parteien, die Währungsumrechnungen an einem Geldautomaten oder an der Verkaufsstelle erbringen, müssen die gesamten Währungsumrechnungsentgelte als prozentualen Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurse der Europäischen Zentralbank ausdrücken. Dieser Aufschlag ist dem Zahler vor Auslösung des Zahlungsvorgangs offenzulegen.
Noch wichtiger ist Artikel 4 Abs. 4: Die Partei muss diese Angaben am Automaten deutlich anzeigen und den Zahler vor Auslösung außerdem über die Möglichkeit informieren, in der Währung des Zahlungsempfängers zu zahlen und die Umrechnung anschließend von der eigenen Bank vornehmen zu lassen. Nach der Auslösung sind die Informationen zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen.
Wird nur „Abrechnung in Euro“ angeboten, ohne Prozentaufschlag und ohne Hinweis auf die Alternative, verstößt der Betreiber gegen diese Pflichten. Fotografieren Sie den Bildschirm – das ist Ihr Beweismittel.
Rechenbeispiel
Abhebung von 300,00 US-Dollar. Angenommener EZB-Referenzkurs: 1 Euro = 1,08 US-Dollar. Automatenentgelt 5,00 US-Dollar. Ihre Karte hat ein Auslandseinsatzentgelt von 1,75 Prozent; der Automat bietet eine Euro-Abrechnung mit 5,50 Prozent Aufschlag an.
| Position | Abrechnung in US-Dollar | Abrechnung in Euro am Automaten |
|---|---|---|
| Gegenwert zum Referenzkurs | 277,78 Euro | 277,78 Euro |
| Aufschlag | 1,75 % der eigenen Bank | 5,50 % des Betreibers |
| Betrag nach Umrechnung | 282,64 Euro | 293,06 Euro |
| + Automatenentgelt | 4,63 Euro | 4,63 Euro |
| = Gesamtbelastung | 287,27 Euro | 297,69 Euro |
Die Differenz beträgt 10,42 Euro für eine einzige Abhebung – allein für das Antippen des falschen Felds. Bei vier Abhebungen im Urlaub sind das rund 42 Euro, also mehr als die Jahresgebühr vieler Karten.
Grenzüberschreitend innerhalb der EU
Für Euro-Zahlungen innerhalb der EU gilt Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung: Zahlungsdienstleister erheben für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro die gleichen Entgelte wie für entsprechende Inlandszahlungen in gleicher Höhe. Eine Abhebung in Euro in Spanien darf Ihre Bank also nicht teurer abrechnen als eine Abhebung in Deutschland – das Entgelt des fremden Automatenbetreibers bleibt davon unberührt.
Außerhalb der Eurozone, etwa in Polen oder Schweden, gilt das nur für Zahlungen in Euro. Hebt man dort Landeswährung ab, greifen wieder die Fremdwährungsregeln – mehr dazu unter Kreditkarte im Ausland.
Checkliste für jede Abhebung
- Immer in Landeswährung abrechnen. „With conversion“, „In EUR“ oder „Garantierter Kurs“ ablehnen – in jedem Fall.
- Wenige, große Abhebungen. Feste Automatenentgelte fallen pro Vorgang an, nicht pro Euro.
- Bankautomaten statt Automaten in Hotels, Geschäften und Flughäfen. Dort sind die Betreiberentgelte und DCC-Aufschläge regelmäßig am höchsten.
- Vorher das Preisverzeichnis prüfen. Entscheidend ist die Kombination aus Auslandseinsatzentgelt und Bargeldentgelt – eine Karte ohne Fremdwährungsentgelt, die drei Prozent für Bargeld nimmt, ist keine gute Reisekarte.
- Beleg aufbewahren und Abrechnung prüfen. Der verwendete Kurs muss nachvollziehbar sein; Grundlage ist die Unterrichtungspflicht aus § 675d BGB.
- Zwei Karten verschiedener Systeme mitnehmen. Das ist die billigste Absicherung gegen Annahmeprobleme – und bei Verlust ohnehin unverzichtbar, siehe Kreditkarte verloren.
Welche Karte passt
Für häufige Bargeldabhebungen im Ausland zählt eine andere Kombination als für Kartenzahlungen: kein Auslandseinsatzentgelt und kein oder ein geringes Bargeldentgelt. Die Marktlage dazu beschreibt Reisekreditkarte; wer ohnehin eine Karte ohne Jahresgebühr sucht, findet den Überblick unter kostenlose Kreditkarte.
Zwei Hinweise noch: Bei Debitkarten gelten häufig andere Entgeltsätze für Bargeld als bei echten Kreditkarten – prüfen Sie beide Zeilen im Preisverzeichnis. Und wenn eine Abbuchung auftaucht, die Sie nicht veranlasst haben, greifen die Regeln unter nicht autorisierte Kartenzahlung: Die Bank muss bis zum Ende des folgenden Geschäftstags erstatten.
Häufige Fragen
Soll ich am Automaten die Abrechnung in Euro wählen?
Nein. Dann rechnet der Automatenbetreiber zu seinem Kurs mit seinem Aufschlag um. Lehnen Sie ab, damit Ihre eigene Bank umrechnet – das ist in der Regel deutlich günstiger.
Muss der Automat den Aufschlag anzeigen?
Ja. Nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1230 ist der Aufschlag als prozentualer Zuschlag auf den letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der EZB auszudrücken und vor Auslösung des Zahlungsvorgangs offenzulegen; nach Absatz 4 muss er am Automaten deutlich angezeigt werden.
Muss ich auf die Alternative hingewiesen werden?
Ja. Artikel 4 Abs. 4 verpflichtet den Betreiber, vor Auslösung auch über die Möglichkeit zu informieren, in der Währung des Zahlungsempfängers zu zahlen und die Umrechnung anschließend vom eigenen Zahlungsdienstleister vornehmen zu lassen.
Wie viel macht das aus?
Im Rechenbeispiel mit 300 US-Dollar, 1,75 Prozent Auslandseinsatzentgelt gegen 5,50 Prozent Automatenaufschlag sind es 10,42 Euro Unterschied für eine einzige Abhebung – bei vier Abhebungen rund 42 Euro.
Darf meine Bank für eine Abhebung in Spanien mehr verlangen?
Nein, nicht für den eigenen Anteil. Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung verlangt für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro die gleichen Entgelte wie für entsprechende Inlandszahlungen. Das Entgelt des fremden Automatenbetreibers ist davon nicht erfasst.
Lieber oft kleine oder selten große Beträge abheben?
Selten große. Automatenentgelte und Mindestbeträge fallen je Vorgang an, nicht je Euro. Prozentuale Entgelte ändern daran nichts, die festen Bestandteile aber sehr wohl.
Quellen
- Verordnung (EU) 2021/1230 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union, Artikel 3 und 4 (abgerufen am 01.10.2026) – Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- § 675d BGB – Unterrichtung bei Zahlungsdiensten (abgerufen am 01.10.2026) – Bundesministerium der Justiz

