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Zwischenfinanzierung und Bereitstellungszinsen: Kosten beim Hauskauf und Neubau

Wann eine Zwischenfinanzierung nötig ist, etwa beim Hauswechsel oder bis zur Auszahlung eines Bausparvertrags, und wie Sie Bereitstellungszinsen vermeiden.

Baufinanzierungsrechner

Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.

Wann ist eine Zwischenfinanzierung nötig?

  • Hauswechsel: Die neue Immobilie muss bezahlt werden, bevor die alte verkauft ist.
  • Bausparvertrag: Das Bauspardarlehen ist noch nicht zuteilungsreif.
  • Erwartete Mittel: etwa eine feststehende Auszahlung oder Förderung.

Kosten und Risiken

Aspekt Zu beachten
Zins meist höher als bei langfristiger Baufinanzierung
Laufzeit kurz, oft ein bis zwei Jahre
Risiko Verkauf dauert länger oder erzielt weniger als geplant
Sicherheit häufig Grundschuld auf beiden Immobilien

Bereitstellungszinsen

Banken berechnen Bereitstellungszinsen für zugesagte, aber noch nicht abgerufene Darlehensbeträge, sobald eine vereinbarte bereitstellungsfreie Zeit abgelaufen ist. Das betrifft vor allem den Neubau, bei dem das Geld in Bauabschnitten ausgezahlt wird.

  1. Eine möglichst lange bereitstellungsfreie Zeit vereinbaren.
  2. Den Zahlungsplan mit dem Bauträger oder Bauunternehmen abstimmen.
  3. Eigenkapital zuerst einsetzen und das Darlehen erst danach abrufen.
  4. Höhe der Bereitstellungszinsen im Angebotsvergleich berücksichtigen.

Weitere Ratgeber: Immobilienkredit und Anschlussfinanzierung.

Auch hier wird oft nur ein Teil abgerufen – auf den Rest laufen Bereitstellungszinsen.

Zur Überbrückung wird manchmal ein Mietkauf vorgeschlagen: Mietkauf einer Immobilie.

Häufige Fragen

Was kostet eine Zwischenfinanzierung?

Die Kosten hängen von Zins, Laufzeit und Sicherheiten ab. Sie liegen in der Regel über den Zinsen einer langfristigen Baufinanzierung.

Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?

Die Höhe legt jede Bank im Vertrag fest, sie wird monatlich auf den nicht abgerufenen Betrag berechnet. Vergleichen Sie diesen Posten bei Neubauangeboten.

Quellen

  1. § 489 BGB – Bundesministerium der Justiz
  2. Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten aus dem Baukredit – Verbraucherzentrale Bundesverband
Björn Rohde

Autor:in

Björn Rohde

Immobilienkaufmann · Gelernter Immobilienkaufmann

Als gelernter Immobilienkaufmann mit 20 Jahren Erfahrung kenne ich den Immobilienmarkt und die damit verbundenen finanziellen Fragen aus der Praxis. Bei kreditfrage.com teile ich mein Fachwissen, um Themen rund um Immobilien, Finanzierung…

Stefan Tietz

Fachlich geprüft von

Stefan Tietz

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über 25 Jahre Erfahrung mit rechtlichen Fragestellungen rund um Banken, Finanzierungen und Kapitalanlagen. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Expertise ein, um komplexe rechtliche…

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