Kreditrechner
Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.
Erst wohnen, später kaufen, und die Miete wird angerechnet – der Mietkauf klingt wie der Ausweg für alle, denen Eigenkapital oder Bonität fehlt. Die entscheidende Frage ist aber nicht, ob angerechnet wird, sondern wie viel – und was mit dem Rest passiert.
Zwei Varianten, zwei Risikoprofile
| Echter Mietkauf | Optionsmodell | |
|---|---|---|
| Konstruktion | Kaufvertrag mit Besitzübergabe und Ratenzahlung | Mietvertrag plus Ankaufsrecht zu einem festgelegten Preis |
| Bindung des Käufers | verpflichtet zum Erwerb | darf kaufen, muss nicht |
| Bindung des Verkäufers | verpflichtet zur Übertragung | verpflichtet, wenn die Option gezogen wird |
| Form | notarielle Beurkundung | notarielle Beurkundung |
| Eigentumsübergang | erst mit Zahlung der letzten Rate | erst mit Ausübung der Option und Zahlung |
Beides braucht den Notar. Ein Vertrag, durch den sich eine Seite verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB). Das gilt auch für ein bindendes Ankaufsrecht. Ein privatschriftlicher „Mietkaufvertrag“ ist unwirksam – geheilt wird er erst mit Auflassung und Eintragung ins Grundbuch (Satz 2).
Und: Eigentümer werden Sie nicht durch Zahlung, sondern durch Auflassung und Eintragung. Die Auflassung ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einer zuständigen Stelle zu erklärende Einigung (§ 925 Abs. 1 BGB) – bis dahin wohnen Sie in einer fremden Immobilie.
Gerechnet: 320.000 Euro, fünf Jahre Mietkauf
Monatlich 1.400,00 Euro, davon 500,00 Euro Anrechnung auf den Kaufpreis:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Vereinbarter Kaufpreis | 320.000,00 Euro |
| Gezahlt in 60 Monaten | 84.000,00 Euro |
| davon auf den Kaufpreis angerechnet | 30.000,00 Euro |
| davon Nutzungsanteil – wirtschaftlich Miete | 54.000,00 Euro, also 900,00 Euro monatlich |
| Restkaufpreis nach fünf Jahren | 290.000,00 Euro |
Nach fünf Jahren und 84.000 Euro Zahlungen fehlen 290.000 Euro – und dafür braucht es dann doch ein Bankdarlehen, mit derselben Kreditwürdigkeitsprüfung wie heute. Genau das wird beim Mietkauf oft als gelöst dargestellt und ist es nicht.
Der Vergleich mit dem Sofortkauf fällt dabei weniger eindeutig aus als beim Teilverkauf:
| Mietkauf | Sofortkauf mit Darlehen 3,60 Prozent | |
|---|---|---|
| Monatliche Belastung | 1.400,00 Euro | Zinsanteil im ersten Jahr 960,00 Euro plus Tilgung |
| Davon verloren | 900,00 Euro Nutzungsanteil | 960,00 Euro Zinsen, sinkend |
| Vermögensaufbau | 500,00 Euro monatlich, unverzinst | Tilgung plus Wertentwicklung der Immobilie |
| Eigentum | nach fünf Jahren noch nicht | ab Beurkundung und Eintragung |
| Wertsteigerung | beim Verkäufer, bis Sie kaufen | bei Ihnen |
Der Nutzungsanteil von 900 Euro liegt sogar leicht unter dem Zinsanteil eines Volldarlehens. Der Unterschied liegt nicht in der monatlichen Zahl, sondern in den beiden letzten Zeilen: Sie bauen fünf Jahre lang kein Eigentum auf und profitieren nicht von der Wertentwicklung. Die eigene Variante rechnen Sie im Baufinanzierungsrechner gegen.
Die Risiken, die im Vertrag stehen müssen
- Insolvenz oder Verkauf durch den Verkäufer. Solange Sie nicht im Grundbuch stehen, gehört die Immobilie ihm – und fällt in seine Insolvenzmasse. Ihre Anrechnungsbeträge sind dann eine Insolvenzforderung.
- Belastungen im Grundbuch. Prüfen Sie Abteilung III, bevor Sie zahlen. Eine bestehende Grundschuld bleibt bestehen und wird vollstreckt, wenn der Verkäufer seine Raten nicht zahlt.
- Preis heute fixiert. Fällt der Markt, zahlen Sie in fünf Jahren einen Preis von heute. Steigt er, haben Sie den Vorteil – das ist die eigentliche Wette.
- Instandhaltung. Mietkaufverträge übertragen sie regelmäßig auf den Käufer, obwohl er noch nicht Eigentümer ist. Heizung und Dach zahlen Sie dann für eine fremde Sache.
- Zahlungsverzug. Verbreitet sind Klauseln, nach denen bei Verzug das Ankaufsrecht entfällt und die bisherigen Anrechnungen als Miete verfallen. Lassen Sie sich solche Verfallklauseln vor der Beurkundung zeigen.
- Grunderwerbsteuer. Sie fällt auf den vollen Kaufpreis an, nicht auf den Restbetrag – und sie wird mit dem Erwerbsvorgang fällig, nicht erst am Ende. Rechnen Sie sie und die übrigen Nebenkosten beim Hauskauf ein.
Die eine Absicherung, auf die es ankommt
Lassen Sie eine Vormerkung in das Grundbuch eintragen. Nach § 883 Abs. 1 BGB kann sie zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück eingetragen werden – auch zur Sicherung eines künftigen oder bedingten Anspruchs, also auch des Anspruchs aus einem Ankaufsrecht.
Die Wirkung ist erheblich: Jede spätere Verfügung über das Grundstück ist unwirksam, soweit sie Ihren Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würde – auch in der Zwangsvollstreckung und auch durch einen Insolvenzverwalter (§ 883 Abs. 2 BGB). Und der Rang Ihres späteren Rechts bestimmt sich nach der Eintragung der Vormerkung (Abs. 3). Ohne Vormerkung ist ein Mietkauf wirtschaftlich eine ungesicherte Vorleistung. Mehr dazu unter Auflassungsvormerkung.
Für wen der Mietkauf passt
- Wenn ein konkretes Hindernis absehbar wegfällt – eine Probezeit endet, eine Erbschaft steht an, ein Bausparvertrag wird zuteilungsreif. Dann überbrückt der Mietkauf eine bekannte Lücke.
- Bei einem Objekt, das Sie ohnehin wollen und das sonst verkauft würde – etwa innerhalb der Familie.
- Nicht als Ersatz für Bonität. Fehlt sie dauerhaft, verschiebt der Mietkauf das Problem nur und kostet fünf Jahre Nutzungsanteil. Prüfen Sie vorher, welche Darlehenshöhe realistisch ist: Haushaltsrechnung.
- Nicht ohne Eigenkapital-Alternative. Oft ist eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital trotz höherem Zins günstiger, weil die Tilgung sofort beginnt.
Vor der Beurkundung gehören vier Zahlen schriftlich fest: Kaufpreis, Anrechnungsbetrag je Monat, Laufzeit der Bindung und Restkaufpreis am Ende. Fehlt eine davon, ist der Vertrag nicht prüfbar.
Häufige Fragen
Wird die gesamte Miete auf den Kaufpreis angerechnet?
Nein, nur der vertraglich festgelegte Anrechnungsbetrag. Bei 1.400 Euro Rate und 500 Euro Anrechnung sind 900 Euro monatlich wirtschaftlich Miete – über fünf Jahre 54.000 Euro, die nicht in den Kaufpreis fließen.
Muss ein Mietkaufvertrag zum Notar?
Ja. § 311b Abs. 1 S. 1 BGB verlangt notarielle Beurkundung für jeden Vertrag, durch den sich eine Seite zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundeigentum verpflichtet – auch für ein bindendes Ankaufsrecht. Ein privatschriftlicher Vertrag ist unwirksam.
Ab wann bin ich Eigentümer?
Erst mit Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§ 925 BGB). Bis dahin wohnen Sie in einer fremden Immobilie, auch wenn Sie bereits jahrelang gezahlt haben.
Was passiert, wenn der Verkäufer insolvent wird?
Ohne Vormerkung fällt die Immobilie in die Insolvenzmasse und Ihre Anrechnungsbeträge sind nur eine Insolvenzforderung. Mit einer Vormerkung nach § 883 BGB ist jede Verfügung unwirksam, die Ihren Anspruch vereiteln würde – auch durch den Insolvenzverwalter.
Brauche ich am Ende doch ein Bankdarlehen?
In der Regel ja. Im Beispiel bleiben nach fünf Jahren 290.000 Euro offen, die finanziert werden müssen – mit derselben Kreditwürdigkeitsprüfung wie heute. Der Mietkauf verschafft Zeit, nicht Bonität.
Was ist mit der Instandhaltung?
Mietkaufverträge übertragen sie häufig auf den Käufer, obwohl er noch nicht Eigentümer ist. Das sollte vor der Beurkundung geklärt und, wenn möglich, bis zum Eigentumsübergang beim Verkäufer belassen werden.
Quellen
- § 311b BGB – Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass (abgerufen am 09.10.2026) – Bundesamt für Justiz
- § 925 BGB – Auflassung (abgerufen am 09.10.2026) – Bundesamt für Justiz
- § 883 BGB – Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung (abgerufen am 09.10.2026) – Bundesamt für Justiz

