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Kontovollmacht: Umfang, Todesfall und Widerruf

Warum Ehe allein keinen Kontozugriff gibt, was ein Bevollmächtigter darf, wie die Vollmacht über den Tod hinaus wirkt und worauf es beim Widerruf ankommt.

Der Irrtum, der am meisten Ärger macht

„Wir sind verheiratet, da komme ich schon ans Konto.“ Das stimmt nicht. Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Verwandtschaft geben kein Recht auf das Konto des anderen. Seit 2023 gibt es zwar ein gegenseitiges Notvertretungsrecht für Ehegatten – es gilt aber ausdrücklich nur für Angelegenheiten der Gesundheitssorge und ist zeitlich befristet (§ 1358 BGB). Bankgeschäfte deckt es nicht ab.

Ohne Vollmacht bleibt im Ernstfall nur der Weg über das Betreuungsgericht: ein Verfahren, das Wochen dauert, während Miete, Strom und Pflegeheim weiterlaufen. Eine Vollmacht, die zehn Minuten in der Filiale kostet, erspart genau das.

Die drei Varianten

Form Umfang Wann sie greift
Kontovollmacht ein bestimmtes Konto sofort, solange sie nicht widerrufen ist
Bankvollmacht alle Konten und Depots bei diesem Institut sofort
Vorsorgevollmacht weit gefasst, auch Gesundheit und Behörden meist erst bei Geschäftsunfähigkeit – je nach Formulierung

Praktischer Hinweis: Banken akzeptieren eine allgemeine Vorsorgevollmacht häufig nur zögerlich oder verlangen eine notarielle Beglaubigung. Deshalb ist die Kombination sinnvoll – eine Vorsorgevollmacht für alles Übrige und zusätzlich das Bankformular für die Konten. Wer sich darauf verlässt, dass die Vorsorgevollmacht am Schalter schon reichen wird, erlebt die Diskussion im schlechtesten Moment.

Was der Bevollmächtigte darf – und was nicht

Der Umfang steht im Formular. Üblich ist:

  • Erlaubt: Überweisungen, Daueraufträge, Bargeldabhebungen, Kontoauszüge, Lastschriften widerrufen, Einsicht in Umsätze
  • Meist ausgeschlossen: Konto auflösen, Kredite aufnehmen, den Dispo erweitern, Wertpapiergeschäfte, weitere Vollmachten erteilen

Wichtig ist der Unterschied zum Gemeinschaftskonto: Eine Vollmacht macht niemanden zum Kontoinhaber. Das Geld bleibt Ihres, und der Bevollmächtigte haftet nicht für ein Minus auf dem Konto. Genau umgekehrt ist es beim Gemeinschaftskonto, wo alle Inhaber gesamtschuldnerisch haften. Wer nur Zugriff im Notfall ermöglichen will, ist mit der Vollmacht deutlich besser bedient.

Über den Tod hinaus

Eine Bankvollmacht endet nicht automatisch mit dem Tod. Nach dem Gesetz erlischt ein Auftrag im Zweifel weder durch den Tod noch durch die Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers (§ 672 BGB) – deshalb sprechen Banken von einer Vollmacht „über den Tod hinaus“. Das ist gewollt und praktisch: Der Bevollmächtigte kann Beerdigung, offene Rechnungen und Miete bezahlen, bevor ein Erbschein vorliegt, was Monate dauern kann.

Zwei Punkte gehören dazu:

  • Die Erben treten in die Rechte des Verstorbenen ein und können die Vollmacht jederzeit widerrufen – auch einzeln.
  • Der Bevollmächtigte darf Verfügungen nur im Interesse des Nachlasses treffen. Wer Geld auf das eigene Konto umbucht, macht sich gegenüber den Erben ersatzpflichtig.

Ohne Vollmacht bleibt den Angehörigen nur der Erbnachweis – Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Bis dahin ist das Konto praktisch blockiert.

Widerruf: ein Schritt, den viele vergessen

Eine Vollmacht ist jederzeit widerruflich (§ 168 Satz 2 BGB). Der Widerruf gegenüber der Bank allein genügt aber nicht immer: Haben Sie eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt, bleibt die Vertretungsmacht nach außen bestehen, bis die Urkunde zurückgegeben oder gerichtlich für kraftlos erklärt wird (§ 172 Abs. 2 BGB).

Beim Widerruf also immer beides: der Bank schriftlich mitteilen und die Urkunde zurückverlangen. Lassen Sie sich von der Bank bestätigen, dass die Vollmacht gelöscht ist, und prüfen Sie es beim nächsten Login.

So richten Sie eine Vollmacht ein

  • Formular der Bank nutzen. Rechtlich ist eine Vollmacht formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB), praktisch akzeptieren Banken nur ihre eigenen Vordrucke.
  • Persönlich erscheinen – meist müssen Vollmachtgeber und Bevollmächtigter gemeinsam unterschreiben und sich ausweisen. Bei Direktbanken läuft das per Post oder VideoIdent, siehe VideoIdent und PostIdent.
  • Umfang bewusst wählen: nur ein Konto oder alle, mit oder ohne Wertpapiere, einzeln oder nur gemeinsam mit einer zweiten Person.
  • Über den Tod hinaus ausdrücklich ankreuzen, wenn das gewollt ist.
  • Vorsorgevollmacht zusätzlich aufsetzen und im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, damit Gerichte sie finden.
  • Alle paar Jahre prüfen: Passt der Kreis der Bevollmächtigten noch? Alte Vollmachten aus einer beendeten Beziehung sind ein unterschätztes Risiko.

Vertrauensfrage

Eine Kontovollmacht gibt weitreichenden Zugriff, ohne Gegenleistung und ohne Kontrolle durch Dritte. Wählen Sie die Person danach aus – und nicht danach, wer sich zuerst anbietet. Wenn Sie Kontrolle wollen, kommen zwei gemeinsam handelnde Bevollmächtigte in Betracht oder eine betraglich begrenzte Vollmacht, sofern Ihre Bank das anbietet. Wir sind keine Rechtsanwälte; für Vorsorgevollmacht und Nachlassplanung lohnt eine notarielle oder anwaltliche Beratung.

Besonders wichtig wird die Vollmacht im Erbfall – was dann mit dem Konto passiert, erklärt der Ratgeber Konto im Todesfall.

Häufige Fragen

Darf ich als Ehepartner auf das Konto meines Partners zugreifen?

Nicht ohne Vollmacht. Das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht erfasst ausdrücklich nur Angelegenheiten der Gesundheitssorge und ist zeitlich befristet – Bankgeschäfte deckt es nicht ab. Ohne Vollmacht bleibt im Ernstfall nur das Betreuungsgericht.

Was darf ein Bevollmächtigter?

In der Regel Überweisungen, Daueraufträge, Abhebungen und Einsicht in die Umsätze. Meist ausgeschlossen sind Kontoauflösung, Kreditaufnahme, Erweiterung des Dispos und die Erteilung weiterer Vollmachten. Der genaue Umfang steht im Formular der Bank.

Haftet der Bevollmächtigte für ein überzogenes Konto?

Nein. Eine Vollmacht macht nicht zum Kontoinhaber, das Geld bleibt Ihres und die Haftung ebenso. Anders beim Gemeinschaftskonto: Dort haften alle Inhaber gesamtschuldnerisch.

Gilt die Vollmacht nach dem Tod weiter?

Ja, wenn sie über den Tod hinaus erteilt wurde – der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod des Auftraggebers. Das ermöglicht es, Beerdigung und laufende Rechnungen zu zahlen, bevor ein Erbschein vorliegt. Die Erben können die Vollmacht allerdings jederzeit widerrufen.

Wie widerrufe ich eine Kontovollmacht?

Schriftlich gegenüber der Bank – und zusätzlich müssen Sie eine ausgehändigte Vollmachtsurkunde zurückverlangen. Solange die Urkunde im Umlauf ist, besteht die Vertretungsmacht nach außen fort, bis sie zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird.

Quellen

  1. § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht (abgerufen am 21.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  2. §§ 168, 172 BGB – Erlöschen und Vollmachtsurkunde (abgerufen am 21.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  3. § 672 BGB – Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers (abgerufen am 21.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  4. § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (abgerufen am 21.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
Stefanie Michels

Autor:in

Stefanie Michels

Private Banking Finanzplanerin · Gelernte Bankkauffrau, Finanzplanerin

Als gelernte Bankkauffrau und Finanzplanerin im Private Banking verfüge ich über 12 Jahre Erfahrung im Finanzbereich. Bei kreditfrage.com bringe ich meine Praxiserfahrung ein, um komplexe Themen rund um Finanzplanung, Kredite und private…

Stefan Tietz

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Stefan Tietz

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über 25 Jahre Erfahrung mit rechtlichen Fragestellungen rund um Banken, Finanzierungen und Kapitalanlagen. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Expertise ein, um komplexe rechtliche…

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