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Privatkredit: Ratenkredit für Privatpersonen verständlich erklärt

Was ein Privatkredit ist, welche Voraussetzungen gelten, wovon der Zins abhängt und worin er sich vom Kredit von Privatpersonen unterscheidet.

Kreditrechner

Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.

Begriffsklärung

Begriff Bedeutung
Privatkredit Ratenkredit einer Bank für private Zwecke
Kredit von Privat Darlehen zwischen Privatpersonen, direkt oder über eine Plattform
Konsumentenkredit anderer Begriff für den Privatkredit

Typische Voraussetzungen

  • Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland
  • Girokonto bei einer Bank im SEPA-Raum
  • regelmäßiges Einkommen, bei Angestellten oft nach Ende der Probezeit
  • ausreichende Bonität laut Kreditwürdigkeitsprüfung

Wovon der Zins abhängt

  1. Bonität: Einkommen, Ausgaben und Schufa-Daten, siehe Schufa-Score
  2. Kreditbetrag und Laufzeit: beeinflussen Risiko und Kalkulation der Bank
  3. Verwendungszweck: Zweckgebundene Kredite, etwa für ein Auto, sind häufig günstiger als frei verwendbare
  4. Zweiter Antragsteller: kann die Konditionen verbessern

So finden Sie einen günstigen Privatkredit

  • Mehrere Angebote per Konditionsanfrage einholen
  • Effektiven Jahreszins bei gleichem Betrag und gleicher Laufzeit vergleichen
  • Auf kostenlose Sondertilgungen achten
  • Nur so viel leihen, wie tatsächlich nötig ist

Den passenden Ablauf beschreibt unser Ratgeber Kredit beantragen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Privatkredit und Ratenkredit?

Im Alltag meinen beide Begriffe meist dasselbe: einen Kredit an Privatpersonen mit festen Monatsraten.

Kann ich einen Privatkredit frei verwenden?

Ja, viele Privatkredite sind frei verwendbar. Nur zweckgebundene Kredite, etwa Autokredite, sind an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden.

Bekomme ich einen Privatkredit in der Probezeit?

Das ist schwieriger, aber nicht ausgeschlossen. Manche Banken akzeptieren einen zweiten Antragsteller oder vergeben kleinere Beträge.

Quellen

  1. § 491 BGB – Verbraucherdarlehensvertrag – Bundesministerium der Justiz
  2. § 505a BGB – Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung – Bundesministerium der Justiz
Daniel Krüger

Autor:in

Daniel Krüger

Kreditberater · Gelernter Bankkaufmann

Ich verfüge als gelernter Bankkaufmann über 13 Jahre Erfahrung im Bank- und Finanzbereich. Mein Praxiswissen bringe ich bei kreditfrage.com ein, damit Sie die Kostenstrukturen, Konditionen und Finanzprodukte im Allgemeinen besser verstehen und…

Alois Herrmann

Fachlich geprüft von

Alois Herrmann

Ehemaliger Prokurist und Bankenvorstand · Prokurist und Bankenvorstand (a. D.)

Mit 50 Jahren Erfahrung im Bank- und Finanzwesen, unter anderem als Prokurist und Bankenvorstand, kenne ich die Finanzbranche aus langjähriger beruflicher Praxis. Bei kreditfrage.com bringe ich diese Erfahrung ein, um komplexe Finanz-…

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