Kreditrechner
Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.
Was eine Ratenpause ist – und was nicht
Bei einer Ratenpause setzt die Bank eine oder mehrere Raten aus. Der Kredit läuft weiter, Sie zahlen in diesen Monaten nur nicht. Wichtig ist, was dabei nicht passiert: Die Zinsen laufen weiter. Eine Ratenpause erlässt Ihnen nichts, sie verschiebt nur.
Und: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Ob eine Pause möglich ist, steht im Vertrag oder hängt am Entgegenkommen der Bank. Viele Ratenkredite enthalten sie als Option – oft ein bis zwei Pausen pro Jahr, teils gebührenfrei, teils gegen Entgelt.
| Variante | So wirkt sie |
|---|---|
| Laufzeitverlängerung | Die ausgesetzten Raten hängen sich hinten an. Die Rate bleibt gleich, der Kredit dauert länger und kostet mehr Zinsen. |
| Ratenerhöhung danach | Die Laufzeit bleibt, die verbleibenden Raten steigen. Gefährlich, wenn der Engpass nicht wirklich vorübergehend war. |
| Tilgungsaussetzung | Bei Immobiliendarlehen häufig: Sie zahlen weiter Zinsen, aber vorübergehend keine Tilgung. Die Restschuld sinkt in dieser Zeit nicht. |
Was sie kostet
Nehmen wir einen Ratenkredit über 12.000 Euro, 48 Monate Laufzeit, 7,0 Prozent effektiver Jahreszins. Die Rate liegt bei rund 286 Euro. Setzen Sie zwei Raten aus und verlängern die Laufzeit entsprechend:
| ohne Pause | mit zwei ausgesetzten Raten | |
|---|---|---|
| Laufzeit | 48 Monate | 50 Monate |
| Summe aller Zahlungen | rund 13.736 € | rund 13.914 € |
| Mehrkosten | – | rund 178 € |
Eigene Berechnung, vereinfacht und gerundet; die tatsächliche Berechnung hängt vom Vertrag ab. Zwei Pausen kosten hier also etwa 178 Euro – überschaubar, wenn sie eine geplatzte Lastschrift verhindern. Teuer wird es erst, wenn die Pause zur Gewohnheit wird.
Der entscheidende Zeitpunkt
Beantragen Sie die Pause, bevor die Lastschrift platzt. Der Unterschied ist erheblich:
| Vorher vereinbart | Rate einfach ausgefallen |
|---|---|
| kein Verzug, keine Mahnkosten | Mahngebühren, Rücklastschriftentgelt der Bank, Verzugszinsen |
| kein Negativmerkmal bei der Auskunftei | bei wiederholtem Ausfall droht eine Meldung – siehe SCHUFA-Klausel |
| Bank bleibt Gesprächspartner | der Fall wandert in die Mahnabteilung |
Wann die Bank den ganzen Kredit fällig stellen darf
Das ist die eigentliche Gefahr hinter ausgefallenen Raten. Bei einem Verbraucherdarlehen in Teilzahlungen darf der Darlehensgeber nur kündigen, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind (§ 498 BGB):
- Sie sind mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug,
- der Rückstand beträgt mindestens 10 Prozent des Nennbetrags bei einer Laufzeit bis drei Jahre, bei längerer Laufzeit mindestens 5 Prozent – bei Immobiliardarlehen genügen 2,5 Prozent,
- und die Bank hat Ihnen erfolglos eine zweiwöchige Frist gesetzt, verbunden mit der Erklärung, dass sie sonst die gesamte Restschuld verlangt.
Zudem soll die Bank Ihnen spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über eine einverständliche Regelung anbieten. Nehmen Sie dieses Angebot an – es ist der letzte einfache Ausweg.
So beantragen Sie eine Pause
- Schriftlich und früh, mindestens zwei Wochen vor der nächsten Fälligkeit.
- Kurz begründen: Kurzarbeit, Krankheit, Jobwechsel, unerwartete Reparatur. Banken entscheiden nachvollziehbare Fälle leichter positiv.
- Konkret werden: Wie viele Raten, ab wann, und wie geht es danach weiter? Ein Vorschlag wirkt besser als eine Bitte.
- Schriftliche Bestätigung verlangen – mit neuer Laufzeit, neuem Ratenplan und der Angabe, ob Kosten anfallen.
- Lastschrift nicht einfach zurückgeben. Warten Sie die Bestätigung ab.
Wenn die Pause nicht reicht
Eine Ratenpause hilft bei einem vorübergehenden Engpass. Ist die Rate dauerhaft zu hoch, verschiebt sie das Problem nur – und macht es teurer. Dann sind andere Wege besser:
- Laufzeitverlängerung senkt die Rate dauerhaft, erhöht aber die Gesamtkosten.
- Umschuldung in einen günstigeren Kredit, besonders wenn der Altzins über dem Marktniveau liegt – siehe Umschuldung.
- Mehrere Kredite zusammenfassen, um den Überblick und eine tragfähige Rate zu bekommen.
- Restschuldversicherung prüfen: Bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit greift sie möglicherweise – siehe Restschuldversicherung.
- Schuldnerberatung, wenn mehrere Verpflichtungen zusammenkommen. Die Wege beschreibt der Ratgeber Schulden.
Und für das nächste Mal: Der wirksamste Schutz gegen eine Ratenpause ist eine Rücklage, die den Monat überbrückt, in dem etwas dazwischenkommt – siehe Notgroschen.
Wer statt einer Pause lieber schneller fertig werden will, findet die Regeln und Kosten unter Kredit vorzeitig ablösen.
Bei Jobverlust ist die Ratenpause nur eine von mehreren Möglichkeiten: Laufender Kredit und Jobverlust.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Ratenpause?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Viele Ratenkredite sehen aber ein bis zwei Pausen pro Jahr als Vertragsoption vor, teils kostenlos, teils gegen Entgelt. Steht nichts im Vertrag, entscheidet die Bank im Einzelfall.
Was kostet eine Ratenpause?
Die Zinsen laufen weiter, deshalb wird der Kredit teurer. In unserem Beispiel mit 12.000 Euro über 48 Monate zu 7,0 Prozent effektiv kosten zwei ausgesetzte Raten rund 178 Euro zusätzlich. Manche Banken berechnen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr.
Wann muss ich die Pause beantragen?
Schriftlich und mindestens zwei Wochen vor der nächsten Fälligkeit. Wird die Rate einfach nicht gezahlt, entstehen Mahngebühren, Rücklastschriftentgelte und Verzugszinsen – und bei wiederholtem Ausfall droht ein Eintrag bei einer Auskunftei.
Wann darf die Bank den gesamten Kredit fällig stellen?
Erst wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sind, der Rückstand je nach Laufzeit 10 beziehungsweise 5 Prozent des Nennbetrags erreicht – bei Immobiliardarlehen 2,5 Prozent – und die Bank Ihnen erfolglos eine Zweiwochenfrist mit entsprechender Erklärung gesetzt hat.
Was ist besser als eine Ratenpause?
Wenn der Engpass nur vorübergehend ist, nichts. Ist die Rate dauerhaft zu hoch, hilft eine Laufzeitverlängerung, eine Umschuldung in einen günstigeren Kredit oder die Zusammenfassung mehrerer Kredite. Bei mehreren Verpflichtungen ist die Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner.
Quellen
- § 498 BGB – Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 497 BGB – Verzug des Darlehensnehmers (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 31 BDSG – Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Forderungen (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz

