Kreditrechner
Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.
Wer eine Erbschaft, eine Abfindung oder einfach ein gut gefülltes Tagesgeldkonto hat, stellt sich schnell die Frage: Lohnt es sich, den laufenden Ratenkredit auf einen Schlag zurückzuzahlen? Die kurze Antwort lautet fast immer ja – weil der Gesetzgeber die Kosten einer vorzeitigen Ablösung beim Verbraucherkredit hart gedeckelt hat.
Sie dürfen jederzeit zurückzahlen
Bei jedem Verbraucherdarlehensvertrag kann der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen (§ 500 Absatz 2 BGB). Sie brauchen dafür keinen Grund, keine Kündigungsfrist und keine Zustimmung der Bank. Eine Klausel im Vertrag, die das ausschließt oder an Bedingungen knüpft, ist unwirksam.
Mit der Rückzahlung ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die laufzeitabhängigen Kosten, die auf die verbleibende Laufzeit entfallen (§ 501 Absatz 1 BGB). Sie zahlen also nur für die Zeit, in der Sie das Geld tatsächlich genutzt haben.
Was die Bank verlangen darf
Als Ausgleich darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen – aber nur, wenn ein gebundener Sollzinssatz vereinbart war, und nur bis zu zwei gesetzlichen Obergrenzen. Maßgeblich ist immer der niedrigere der beiden Werte (§ 502 Absatz 3 BGB).
| Situation | Höchstbetrag |
|---|---|
| Restlaufzeit länger als ein Jahr | 1,0 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags |
| Restlaufzeit ein Jahr oder kürzer | 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags |
| Zusätzlich in beiden Fällen | nie mehr als die Sollzinsen, die in der Restlaufzeit noch angefallen wären |
Rechenbeispiel: 20.000 Euro nach drei Jahren ablösen
Ein Ratenkredit über 20.000 Euro, 6,9 Prozent Sollzins, 72 Monate Laufzeit. Die Monatsrate beträgt 340,02 Euro. Nach drei Jahren steht eine Erbschaft zur Verfügung, der Kredit soll weg.
| Restschuld nach 36 Raten | 11.028,39 € |
| Summe der 36 verbleibenden Raten | 12.240,72 € |
| darin enthaltene Zinsen | 1.212,33 € |
| Vorfälligkeitsentschädigung (1 % der Restschuld) | 110,28 € |
| Ersparnis unter dem Strich | 1.102,05 € |
Die Entschädigung frisst also rund neun Prozent des Zinsvorteils auf – der Rest bleibt beim Kreditnehmer. Je früher in der Laufzeit abgelöst wird, desto deutlicher fällt das Verhältnis zugunsten der Ablösung aus, weil in den ersten Jahren der Zinsanteil der Rate am höchsten ist.
Mit dem Kreditrechner lässt sich die Restschuld zu jedem Zeitpunkt nachrechnen; die Bank muss sie auf Anfrage ohnehin schriftlich beziffern.
Wann gar keine Entschädigung fällig wird
In drei Konstellationen geht die Bank leer aus:
- Variabler Sollzins. Ohne gebundenen Sollzinssatz gibt es keinen Anspruch (§ 502 Absatz 1 BGB) – das betrifft unter anderem den Rahmenkredit und den Dispokredit.
- Rückzahlung aus einer Pflichtversicherung. Wurde im Vertrag eine Restschuldversicherung zur Absicherung verlangt und zahlt diese, entfällt die Entschädigung (§ 502 Absatz 2 Nummer 1 BGB).
- Fehlerhafte Pflichtangaben. Sind im Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend, ist der Anspruch ausgeschlossen (§ 502 Absatz 2 Nummer 2 BGB).
Ablösung Schritt für Schritt
- Ablösesumme anfordern. Schriftlich zu einem konkreten Stichtag – die Bank nennt Restschuld, Zinsen bis zum Stichtag und die Vorfälligkeitsentschädigung getrennt.
- Berechnung prüfen. Liegt die Entschädigung über 1 Prozent der Restschuld oder über den Zinsen der Restlaufzeit, ist sie zu hoch. Beides lässt sich mit den Zahlen aus dem Vertrag nachrechnen.
- Kündigung und Zahlung. Überweisen Sie exakt die genannte Summe zum genannten Stichtag und kündigen Sie den Vertrag schriftlich zum selben Datum.
- Sicherheiten freigeben lassen. Beim Autokredit die Zulassungsbescheinigung Teil II zurückfordern, bei Abtretungen die Freigabeerklärung.
- Schufa kontrollieren. Der Eintrag muss auf erledigt gesetzt werden – nach etwa acht Wochen mit der kostenlosen Datenkopie nachsehen.
Teilzahlung statt Komplettablösung
Die gleichen Regeln gelten für Teilrückzahlungen. Wer 5.000 Euro von 11.000 Euro Restschuld zurückzahlt, zahlt höchstens 50 Euro Entschädigung. Viele Banken verzichten bei kleineren Sondertilgungen ganz darauf – ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich, bevor man den Betrag überweist.
Wichtige Abgrenzung: Baufinanzierung
Die 1-Prozent-Grenze gilt ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, also den klassischen Raten- und Autokredit. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gibt es keinen solchen Deckel: Dort berechnet die Bank ihren tatsächlichen Zinsschaden, was bei langen Restzinsbindungen fünfstellig werden kann. Details dazu im Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung.
Auch der umgekehrte Weg kann sich rechnen, wenn kein Geld für die Komplettablösung da ist: Bei einer Umschuldung löst ein neuer, günstigerer Kredit den alten ab – die Entschädigung von maximal 1 Prozent ist dabei einzurechnen.
Häufige Fragen
Muss ich der Bank sagen, warum ich ablösen will?
Nein. Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung aus § 500 Absatz 2 BGB ist an keine Begründung gebunden. Die Bank darf die Ablösung weder verweigern noch verzögern.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei 11.000 Euro Restschuld?
Höchstens 110 Euro, wenn die Restlaufzeit über einem Jahr liegt, und höchstens 55 Euro darunter. Zusätzlich darf sie die Zinsen der Restlaufzeit nicht übersteigen – gegen Ende der Laufzeit ist das oft der niedrigere Wert.
Lohnt sich die Ablösung auch bei kurzer Restlaufzeit?
Finanziell meist nur wenig, weil dann kaum noch Zinsanteil in den Raten steckt. Wer das Geld stattdessen zu einem höheren Zins anlegen kann, fährt unter Umständen besser – rechnerisch entscheidet der Vergleich zwischen Kreditzins und Anlagezins nach Steuern.
Was passiert mit einer laufenden Restschuldversicherung?
Sie endet mit dem Kredit. Die anteilige Prämie für die restliche Laufzeit ist zu erstatten. Wurde die Versicherung im Vertrag verlangt und zahlt sie die Restschuld, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung ganz.
Wird die Ablösung in der Schufa vermerkt?
Ja, der Kredit wird als vorzeitig zurückgeführt und damit als erledigt gekennzeichnet. Das ist für den Score positiv; die Löschung des Eintrags erfolgt drei Jahre nach Jahresschluss der Erledigung.
Quellen
- § 500 BGB – Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, vorzeitige Rückzahlung (abgerufen am 24.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 501 BGB – Kostenermäßigung (abgerufen am 24.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung (abgerufen am 24.09.2026) – Bundesministerium der Justiz

