Kreditrechner
Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.
„Was ist mein Unternehmen wert?“ hat keine einzige Antwort, sondern mindestens drei – je nachdem, wer fragt: das Finanzamt, ein Käufer oder die Bank. Wer die Verfahren verwechselt, verhandelt mit der falschen Zahl.
Der steuerliche Wert: vereinfachtes Ertragswertverfahren
Für Erbschaft und Schenkung gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Es darf angewendet werden, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 BewG). Die Rechnung ist denkbar einfach: Der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag wird mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert (§§ 200, 203 BewG). Grundlage ist der Durchschnittsertrag der letzten drei abgelaufenen Wirtschaftsjahre (§ 201 BewG), korrigiert um die in § 202 BewG genannten Positionen.
| Jahresertrag | 180.000,00 € |
| × Kapitalisierungsfaktor | 13,75 |
| Ertragswert | 2.475.000,00 € |
Der Marktpreis: Multiplikatoren
Käufer rechnen anders. Üblich ist ein Vielfaches des EBIT – je nach Branche, Größe und Abhängigkeit vom Inhaber meist zwischen dem Vier- und Sechsfachen.
| Multiplikator | Unternehmenswert |
|---|---|
| 4 | 800.000,00 € |
| 5 | 1.000.000,00 € |
| 6 | 1.200.000,00 € |
Der Vergleich ist ernüchternd: Der steuerliche Ertragswert liegt im Beispiel bei 2.475.000 Euro, der realistische Marktpreis bei rund 1.000.000 Euro – eine Differenz von 1.475.000 Euro. Genau deshalb enthält § 199 BewG die Klausel vom offensichtlich unzutreffenden Ergebnis: Wer bei einer Übertragung nach dem steuerlichen Wert besteuert wird, obwohl niemand diesen Preis zahlen würde, sollte ein Gutachten dagegensetzen.
Was den Wert drückt
- Inhaberabhängigkeit. Hängen Kundenbeziehungen, Fachwissen und Vertrieb an einer Person, kauft der Erwerber eine Hülle. Das ist der größte Abschlagsgrund überhaupt.
- Klumpenrisiken. Ein Kunde mit 40 Prozent Umsatzanteil oder ein einziger Lieferant senkt den Multiplikator spürbar.
- Investitionsstau. Alte Maschinen und aufgeschobene Instandhaltung werden vom Kaufpreis abgezogen.
- Unklare Zahlen. Private Posten in der Buchhaltung, fehlende Verträge, ungeklärte Rückstellungen – jede Unsicherheit wird eingepreist.
- Kurze Restlaufzeiten. Miet-, Pacht- oder Lizenzverträge, die bald auslaufen, verunsichern Käufer.
Umgekehrt steigt der Wert durch dokumentierte Prozesse, ein zweites Führungsebene, langfristige Rahmenverträge und eine saubere, aktuelle Buchhaltung. Das sind Hausaufgaben, die zwei bis drei Jahre vor dem Verkauf beginnen – nicht drei Monate.
Was die Bank daraus macht
Für eine Finanzierung ist der Unternehmenswert selten die Sicherheit. Banken prüfen, ob der künftige Cashflow Zins und Tilgung trägt – die Kapitaldienstfähigkeit. Ein hoher rechnerischer Unternehmenswert hilft wenig, wenn der Ertrag nach dem Kauf nicht reicht; die Systematik steht unter Bankgespräch vorbereiten.
Bei einer Übernahme kommen deshalb regelmäßig mehrere Bausteine zusammen: Eigenkapital des Käufers, ein Bankdarlehen, ein Verkäuferdarlehen mit Rangrücktritt und häufig eine Bürgschaft der Landesbürgschaftsbank. Die Struktur beschreibt der Ratgeber Unternehmensnachfolge finanzieren; welche Sicherheiten dabei helfen, steht unter Bürgschaftsbank.
Das passende Verfahren zum Anlass
| Anlass | Verfahren | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| Erbschaft, Schenkung | vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Gutachten | Finanzamt |
| Verkauf an Dritte | Multiplikatoren, Ertragswert, DCF | Markt und Verhandlung |
| Gesellschafterausscheiden | Regelung im Gesellschaftsvertrag | der Vertrag – falls vorhanden |
| Kreditfinanzierung | Kapitaldienstfähigkeit, Substanzwert | die Bank |
| Zugewinnausgleich | in der Regel Ertragswert ohne Inhaberlohn-Fiktion | Gericht und Gutachter |
Die dritte Zeile ist die, an der es am häufigsten scheitert: Viele Gesellschaftsverträge enthalten veraltete Abfindungsklauseln – etwa nach dem Buchwert –, die im Ernstfall weit unter dem tatsächlichen Wert liegen. Diese Klausel gehört regelmäßig geprüft, nicht erst im Streitfall.
So gehen Sie vor
- Anlass klären – davon hängt das Verfahren ab, nicht umgekehrt.
- Zahlen bereinigen: Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre um einmalige Effekte, private Posten und einen marktüblichen Unternehmerlohn korrigieren.
- Beide Werte rechnen – steuerlichen Ertragswert und Marktpreis nach Multiplikatoren. Die Spanne ist das eigentliche Verhandlungsfeld.
- Abschläge ehrlich ansetzen, vor allem für Inhaberabhängigkeit und Klumpenrisiken.
- Gutachten einholen, wenn es um Steuern, Gericht oder eine größere Transaktion geht. Der Finanzierungsrechner zeigt parallel, welche Kaufpreisstruktur überhaupt finanzierbar ist – siehe auch Firmenkredit und Gewerbeimmobilie finanzieren, falls Immobilien zum Betriebsvermögen gehören.
Bei der Bilanzanalyse wird nachrangiges Kapital häufig dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet: Mezzanine-Kapital.
Stille Reserven im Anlagevermögen werden spätestens bei einem Sale-and-lease-back sichtbar – und steuerpflichtig.
Nicht die Bilanz entscheidet, sondern die Fortführungsprognose über zwölf Monate: Insolvenzantragspflicht.
Häufige Fragen
Welcher Wert gilt beim Verkauf?
Der verhandelte. Orientierung geben Multiplikatoren auf das EBIT, meist das Vier- bis Sechsfache je nach Branche, Größe und Inhaberabhängigkeit. Der steuerliche Ertragswert spielt dabei keine Rolle.
Warum liegt der steuerliche Wert so hoch?
Weil der gesetzliche Kapitalisierungsfaktor von 13,75 einem sehr niedrigen Kapitalisierungszins entspricht und individuelle Risiken nicht abbildet. Führt das zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis, ist ein Gutachten der bessere Weg.
Was drückt den Kaufpreis am stärksten?
Die Abhängigkeit vom Inhaber. Wenn Kundenbeziehungen und Fachwissen an einer Person hängen, kauft der Erwerber wenig Übertragbares. Danach folgen Klumpenrisiken bei Kunden und Lieferanten sowie Investitionsstau.
Reicht der Unternehmenswert als Kreditsicherheit?
In der Regel nicht. Banken finanzieren gegen künftigen Cashflow und werthaltige Sicherheiten. Bei Übernahmen kommen deshalb Eigenkapital, Bankdarlehen, Verkäuferdarlehen und oft eine Bürgschaft der Landesbürgschaftsbank zusammen.
Was ist mit der Abfindungsklausel im Gesellschaftsvertrag?
Sie geht dem Marktwert vor. Viele Verträge enthalten veraltete Klauseln, etwa nach Buchwert, die weit unter dem tatsächlichen Wert liegen. Diese Regelung sollte regelmäßig geprüft werden, nicht erst im Streitfall.
Quellen
- § 199 BewG – Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens (abgerufen am 28.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 200 BewG – Vereinfachtes Ertragswertverfahren (abgerufen am 28.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 201 BewG – Ermittlung des Jahresertrags (abgerufen am 28.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 203 BewG – Kapitalisierungsfaktor (abgerufen am 28.09.2026) – Bundesministerium der Justiz

