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Unternehmensnachfolge finanzieren: Wege und Haftung

Asset Deal oder Share Deal, welche Haftungsnormen den Erwerber treffen, aus welchen Bausteinen eine Nachfolgefinanzierung besteht und warum der Kaufpreis selten stimmt.

Zwei Wege, ein Unternehmen zu kaufen

Asset Deal Share Deal
Was gekauft wird einzelne Wirtschaftsgüter: Maschinen, Vorräte, Verträge, Kundenstamm Geschäftsanteile der Gesellschaft
Möglich bei allen Rechtsformen, typisch beim Einzelunternehmen GmbH, UG, AG
Altschulden bleiben grundsätzlich beim Verkäufer – mit wichtigen Ausnahmen bleiben in der Gesellschaft und gehen faktisch mit über
Abschreibung Kaufpreis wird auf die Wirtschaftsgüter verteilt und abgeschrieben Anteile sind nicht abschreibbar
Aufwand jeder Vertrag muss einzeln übertragen werden ein Notartermin, Verträge laufen unverändert weiter

Für Übernehmer ist der Asset Deal steuerlich meist attraktiver, für Verkäufer der Share Deal. Das ist einer der Punkte, an denen Verhandlungen stecken bleiben – und einer, der die Finanzierung beeinflusst, weil abschreibbare Wirtschaftsgüter der Bank auch als Sicherheit dienen.

Die Haftungsfallen

„Beim Asset Deal bleiben die Schulden beim Verkäufer“ stimmt so nicht. Drei Vorschriften durchbrechen den Grundsatz:

  • § 25 HGB: Wer ein Handelsgeschäft erwirbt und unter der bisherigen Firma fortführt, haftet für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Eine abweichende Vereinbarung wirkt gegenüber Dritten nur, wenn sie im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder dem Gläubiger mitgeteilt wurde.
  • § 75 AO: Bei Übereignung eines Unternehmens im Ganzen haftet der Erwerber für betriebliche Steuern und Steuerabzugsbeträge, die seit Beginn des letzten Kalenderjahres vor der Übereignung entstanden sind – begrenzt auf den Bestand des übernommenen Vermögens.
  • § 613a BGB: Bestehende Arbeitsverhältnisse gehen mit über. Der Erwerber tritt in alle Rechte und Pflichten ein; tarifliche Regelungen dürfen ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Beschäftigten geändert werden.

Diese drei Punkte gehören in jede Prüfung – und in den Kaufvertrag, etwa über Garantien und Freistellungen.

Die Finanzierungsbausteine

Baustein Rolle Worauf achten
Eigenkapital Banken erwarten einen spürbaren Eigenanteil – er entscheidet oft über die Zusage Eigene Mittel, nicht nur zugesagte
Förderkredit über die Hausbank Das KfW-StartGeld fördert ausdrücklich auch Übernahmen, nicht nur Neugründungen: bis 200.000 Euro pro Vorhaben, kein Eigenkapital erforderlich, 80 Prozent Haftungsfreistellung Antrag vor Beginn des Vorhabens – siehe Kredit für Existenzgründer
Bankdarlehen der klassische Hauptbaustein Sicherheiten und belastbarer Zahlenteil – siehe Firmenkredit
Verkäuferdarlehen Ein Teil des Kaufpreises wird gestundet und später aus dem laufenden Ertrag gezahlt das stärkste Signal überhaupt: Wer an sein Unternehmen glaubt, stundet
Earn-out Ein Kaufpreisanteil hängt an der künftigen Ertragsentwicklung Berechnungsgrundlage präzise definieren, sonst ist Streit programmiert
Bürgschaft ersetzt fehlende Sicherheiten Ausfallbürgschaft bis 80 Prozent – siehe Bürgschaftsbank
Beteiligungskapital Mittelständische Beteiligungsgesellschaften stellen stilles Eigenkapital stärkt die Eigenkapitalquote und damit die Kreditfähigkeit

In der Praxis besteht eine Nachfolgefinanzierung fast immer aus mehreren dieser Bausteine. Das Verkäuferdarlehen ist dabei der unterschätzte Hebel: Es senkt den sofortigen Kapitalbedarf, überzeugt die Bank und bindet den Übergeber an einen gelungenen Übergang.

Der Kaufpreis – und warum er selten stimmt

Die häufigste Blockade in Nachfolgeverhandlungen ist die Preisvorstellung des Übergebers. Sie enthält oft die Lebensleistung, nicht den Ertragswert. Für die Bank zählt aber nur eines: Trägt das Unternehmen die Kapitaldienstbelastung aus dem laufenden Ertrag?

  • Ertragswert statt Substanzwert: Maßgeblich ist der nachhaltig erzielbare Gewinn, bereinigt um einmalige Effekte und um einen angemessenen Unternehmerlohn – den der Inhaber sich oft nicht gezahlt hat.
  • Abhängigkeit vom Inhaber prüfen: Hängen Kundenbeziehungen an einer Person, sinkt der Wert. Eine Übergangsphase, in der der Verkäufer mitarbeitet, ist deshalb üblich.
  • Kapitaldienstfähigkeit rechnen: Ertrag minus Unternehmerlohn minus Investitionen muss Zins und Tilgung tragen – mit Puffer. Die Methode beschreibt der Ratgeber Liquiditätsplanung.

Was vor der Unterschrift geprüft gehört

  • Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Kundenstruktur: Wie viel Umsatz hängt an den drei größten Kunden?
  • Auftragsbestand und Preisgestaltung
  • Verträge: Miete, Leasing, Lieferanten, Lizenzen – und ob sie übertragbar sind
  • Personal: Alter, Qualifikation, Fluktuation, offene Ansprüche aus Urlaub und Überstunden
  • Anlagen: Investitionsstau ist der häufigste versteckte Kaufpreisaufschlag
  • Rechtliches: laufende Verfahren, Gewährleistungsfälle, Genehmigungen, Altlasten
  • Steuerliche Situation und offene Betriebsprüfungen

Zeitplan

Rechnen Sie von der ersten Ansprache bis zur Übergabe mit zwölf bis vierundzwanzig Monaten. Die Finanzierung ist dabei selten der Engpass – es sind die Prüfung, die Preisfindung und die emotionale Seite des Übergebers.

Beginnen Sie deshalb früh mit der Bank: Eine indikative Finanzierungsbereitschaft vor der Preisverhandlung verschafft Klarheit über den Rahmen. Und klären Sie das Geschäftskonto rechtzeitig mit, weil Zahlungsverkehr und Kreditlinie zusammengehören – siehe Geschäftskonto. Wir sind weder Steuerberater noch Rechtsanwälte; eine Unternehmensnachfolge gehört fachlich begleitet.

Vor der Finanzierung steht die Preisfrage – die Verfahren erklärt Unternehmensbewertung.

Kapital ohne Stimmrechte ist bei Nachfolgelösungen besonders gefragt – die Formen im Überblick unter Mezzanine-Kapital.

Kapital ohne Stimmrechte lässt sich auch über eine Plattform einsammeln: Crowdinvesting.

Vor jeder Übernahme gehört die Prüfung der Insolvenzantragspflicht in die Due Diligence.

Bestehende Kredite gehen nicht automatisch über – die Regeln stehen unter Schuldübernahme.

Häufig bleibt der übergebende Gesellschafter als Darlehensgeber an Bord – mit den Folgen aus Gesellschafterdarlehen.

Häufige Fragen

Asset Deal oder Share Deal – was ist besser?

Für den Käufer ist der Asset Deal steuerlich meist attraktiver, weil der Kaufpreis auf die Wirtschaftsgüter verteilt und abgeschrieben werden kann. Für den Verkäufer ist der Share Deal in der Regel günstiger. Der Asset Deal ist dafür aufwendiger, weil jeder Vertrag einzeln übertragen werden muss.

Hafte ich für die Schulden des Vorgängers?

Teilweise ja. Wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten (§ 25 HGB). Bei Übereignung im Ganzen kommt die Haftung für bestimmte Betriebssteuern hinzu (§ 75 AO), begrenzt auf das übernommene Vermögen. Und Arbeitsverhältnisse gehen ohnehin mit über (§ 613a BGB).

Fördert die KfW auch Übernahmen?

Ja. Der ERP-Gründerkredit StartGeld ist ausdrücklich auch für Übernahmen und tätige Beteiligungen gedacht – bis 200.000 Euro pro Vorhaben, ohne Eigenkapitalpflicht und mit 80 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Was ist ein Verkäuferdarlehen?

Der Verkäufer stundet einen Teil des Kaufpreises, den Sie später aus dem laufenden Ertrag zahlen. Das senkt den sofortigen Kapitalbedarf und ist gegenüber der Bank ein starkes Signal: Wer an die Zukunft seines Unternehmens glaubt, lässt einen Teil des Geldes darin.

Wie lange dauert eine Unternehmensnachfolge?

Von der ersten Ansprache bis zur Übergabe meist zwölf bis vierundzwanzig Monate. Der Engpass ist selten die Finanzierung, sondern die Prüfung, die Preisfindung und die Loslösung des Übergebers.

Quellen

  1. § 25 HGB – Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  2. § 75 AO – Haftung des Betriebsübernehmers (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  3. § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  4. ERP-Gründerkredit – StartGeld (067): Förderung für Gründung, Übernahme und Wachstum (abgerufen am 23.09.2026) – KfW
Björn Rohde

Autor:in

Björn Rohde

Immobilienkaufmann · Gelernter Immobilienkaufmann

Als gelernter Immobilienkaufmann mit 20 Jahren Erfahrung kenne ich den Immobilienmarkt und die damit verbundenen finanziellen Fragen aus der Praxis. Bei kreditfrage.com teile ich mein Fachwissen, um Themen rund um Immobilien, Finanzierung…

Michael Müller

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Michael Müller

Anwalt für Finanzrecht · Rechtsanwalt

Als Anwalt für Finanzrecht beschäftige ich mich seit 20 Jahren mit rechtlichen Fragestellungen rund um Finanzen, Kredite und Banken. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Erfahrung ein, um finanzrechtliche Themen verständlich aufzubereiten…

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