Der Kontokorrentkredit ist die flexibelste und zugleich teuerste Finanzierungsform im Unternehmen. Richtig eingesetzt überbrückt er Spitzen, falsch eingesetzt wird er zum stillen Dauerkredit – mit Folgen für Kosten und Rating.
Was der Kontokorrent rechtlich ist
Stehen zwei Partner so in Geschäftsverbindung, dass die beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung ausgeglichen werden, liegt eine laufende Rechnung (Kontokorrent) vor; der Rechnungsabschluss geschieht im Zweifel einmal jährlich (§ 355 HGB).
Der Kontokorrentkredit ist die dazugehörige Kreditlinie: ein eingeräumter Rahmen auf dem Geschäftskonto, den das Unternehmen bis zur vereinbarten Höhe nutzen kann, ohne jede Verfügung einzeln zu beantragen.
Was er wirklich kostet
Drei Bestandteile kommen zusammen: der Sollzins auf die tatsächliche Inanspruchnahme, eine Bereitstellungs- oder Kreditprovision auf den nicht genutzten Teil und ein Überziehungszins, sobald die Linie überschritten wird.
| Sollzins 9,5 % auf 30.000 € | 2.850,00 € |
| Bereitstellungsprovision 0,25 % auf 20.000 € | 50,00 € |
| Jahreskosten | 2.900,00 € |
| bezogen auf die genutzten 30.000 € | 9,67 % p. a. |
| Vergleich: Darlehen zu 5,9 % über 30.000 € | 1.770,00 € Zinsen im ersten Jahr |
| Mehrkosten des Kontokorrents | 1.130,00 € |
Wer die Linie dauerhaft zu 60 Prozent nutzt, zahlt also über 1.100 Euro im Jahr mehr als nötig – für Geld, das ohnehin gebunden ist.
Das Rating-Problem einer ausgeschöpften Linie
Banken werten den Verlauf des Kontokorrents als Frühwarnsystem. Eine Linie, die nie unter 80 Prozent fällt, gilt nicht als flexibel genutzt, sondern als dauerhaft in Anspruch genommener Kredit ohne Tilgung – und genau so fließt sie ins Rating ein. Häufige Überziehungen über die Linie hinaus verstärken den Effekt.
Der Ausweg heißt Umschichtung: Der dauerhaft benötigte Sockel wandert in ein Betriebsmitteldarlehen mit fester Rate, die Linie bleibt als Reserve für echte Spitzen daneben. Das senkt die Zinskosten und verbessert zugleich die Bewertung.
Der unterschätzte Punkt: jederzeitige Kündbarkeit
Kontokorrentlinien werden in der Regel bis auf Weiteres eingeräumt und können von der Bank kurzfristig gekürzt oder gekündigt werden – häufig mit wenigen Wochen Frist, bei wichtigem Grund sofort. Anders als ein Darlehen mit fester Laufzeit ist die Linie damit keine verlässliche Finanzierungsgrundlage.
Das trifft Unternehmen typischerweise dann, wenn es ohnehin schwierig wird: Verschlechtert sich die Bilanz, wird zuerst die Linie gekürzt. Wer seine Liquiditätsplanung auf die Kontokorrentlinie stützt, sollte diesen Fall durchspielen – die Systematik steht im Ratgeber Liquiditätsplanung.
Wann der Kontokorrent die richtige Wahl ist
- Saisonale Schwankungen: Wareneinkauf vor dem Weihnachtsgeschäft, Vorfinanzierung von Aufträgen mit späterer Zahlung.
- Kurze Spitzen: Lohnzahlung vor Zahlungseingang, Steuervorauszahlung.
- Unvorhersehbarer Bedarf: Reserve, die nichts kostet, solange sie nicht genutzt wird – abgesehen von der Bereitstellungsprovision.
Nicht geeignet ist er für alles, was länger als ein paar Monate gebunden bleibt: Maschinen, Fahrzeuge, Umbauten. Dafür gibt es den Investitionskredit mit passender Laufzeit.
So verhandeln Sie die Linie
- Bedarf aus der Planung ableiten. Die höchste Unterdeckung im Liquiditätsplan plus Puffer ergibt die Linie – nicht ein runder Wunschbetrag.
- Sockel identifizieren. Der Betrag, unter den die Inanspruchnahme in zwölf Monaten nie gefallen ist, gehört ins Darlehen.
- Beide Preisbestandteile verhandeln. Sollzins und Bereitstellungsprovision sind getrennte Stellschrauben; bei guter Bonität ist die Provision oft verhandelbar oder entfällt.
- Überziehungszins ansprechen. Er liegt deutlich über dem Sollzins – eine etwas größere Linie ist häufig günstiger als regelmäßige Überziehungen.
- Kündigungsregelung lesen. Fristen und Anlässe für eine Kürzung stehen in den Bedingungen und gehören in die Risikobetrachtung.
- Zwei Banken fragen. Die Spanne bei Kontokorrentzinsen ist größer als bei jeder anderen Kreditform.
Vorher: das gebundene Kapital prüfen
Bevor eine Linie erhöht wird, lohnt der Blick auf die eigenen Zahlen. Überfällige Forderungen, ein zu großes Warenlager und großzügige Zahlungsziele binden oft mehr Geld, als die gesuchte Linie ausmacht. Konsequentes Mahnwesen wirkt schneller als jede Kreditverhandlung – und Factoring verkürzt die Kapitalbindung dort, wo lange Zahlungsziele das Hauptproblem sind.
Für das Gespräch mit der Bank hilft die Vorbereitung aus dem Ratgeber Bankgespräch vorbereiten; bei knappen Sicherheiten kommt die Bürgschaftsbank ins Spiel. Der private Gegenpart des Kontokorrents ist übrigens der Dispokredit – mit derselben Logik und denselben Fallstricken.
Auch der Kartenrahmen zählt als Fremdkapital: Firmenkreditkarte.
Die Linie lohnt sich schon deshalb, weil sie Skonti ermöglicht – die Rechnung dazu steht unter Lieferantenkredit.
Häufige Fragen
Was kostet ein Kontokorrentkredit wirklich?
Der Sollzins fällt nur auf die tatsächliche Inanspruchnahme an, die Bereitstellungsprovision auf den ungenutzten Teil. Im Beispiel ergeben 9,5 Prozent Sollzins und 0,25 Prozent Provision zusammen 2.900 Euro – bezogen auf die genutzten 30.000 Euro sind das 9,67 Prozent.
Warum schadet eine dauerhaft genutzte Linie dem Rating?
Weil sie dann kein flexibles Instrument mehr ist, sondern ein Kredit ohne Tilgungsplan. Banken werten den Verlauf des Kontokorrents als Frühwarnsystem; eine Linie, die nie unter 80 Prozent fällt, gilt als Warnsignal.
Kann die Bank die Linie einfach kürzen?
In der Regel ja. Kontokorrentlinien werden bis auf Weiteres eingeräumt und sind kurzfristig kündbar, bei wichtigem Grund sofort. Deshalb sollte die Liquiditätsplanung nicht darauf aufbauen.
Wie hoch sollte die Linie sein?
So hoch wie die größte Unterdeckung im Zwölfmonats-Liquiditätsplan plus Puffer. Alles, was dauerhaft gebunden bleibt, gehört in ein Darlehen mit fester Rate.
Was ist der Unterschied zum Dispokredit?
Die Logik ist dieselbe, nur für Privatkunden. Auch dort wird nur die Inanspruchnahme verzinst, und auch dort ist die dauerhafte Nutzung die teuerste Variante.
Quellen
- § 355 HGB – Laufende Rechnung, Kontokorrent (abgerufen am 28.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 18 KWG – Kreditunterlagen (abgerufen am 28.09.2026) – Bundesministerium der Justiz

