Das Problem, das die Bürgschaftsbank löst
Viele Kreditanträge scheitern nicht am Geschäftsmodell, sondern an fehlenden Sicherheiten. Ein Dienstleister ohne Maschinenpark, eine Praxis ohne Immobilie, ein Gründer ohne Vermögen – das Vorhaben kann tragfähig sein, die Bank kann es trotzdem nicht bewilligen, weil sie das Ausfallrisiko nicht absichern kann.
Genau hier setzen die Bürgschaftsbanken an. Sie sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft – getragen von Kammern, Verbänden, Banken und Versicherungen – und in jedem Bundesland gibt es eine. Sie übernehmen gegenüber der Hausbank eine Ausfallbürgschaft und ersetzen damit die Sicherheit, die Sie nicht stellen können. Bund und Land verbürgen sich ihrerseits rück.
Die Eckdaten
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Bürgschaftsquote | in der Regel bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags; mindestens 20 Prozent Risiko bleiben bei der Hausbank |
| Höchstbetrag | der gesamte Bürgschaftsumfang je Kreditnehmer soll 1 Million Euro nicht überschreiten; einzelne Bürgschaftsbanken nennen abweichende Grenzen |
| Antragsberechtigt | bestehende und neu gegründete gewerbliche Unternehmen sowie Freie Berufe, denen wegen fehlender Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde |
| Antragsweg | im Regelfall über die Hausbank; einzelne Länder bieten zusätzlich eine „Bürgschaft ohne Bank“ mit direktem Antrag |
| Kosten | einmalige Bearbeitungsgebühr plus jährliche Bürgschaftsprovision auf den verbürgten Betrag |
Stand: 21.09.2026. Die genauen Konditionen setzt jede Bürgschaftsbank selbst – fragen Sie die Ihres Bundeslandes.
Was eine Bürgschaft nicht ist
Der wichtigste Satz vorweg: Die Bürgschaft schützt die Bank, nicht Sie. Fällt der Kredit aus, zahlt die Bürgschaftsbank an die Hausbank – und nimmt anschließend Rückgriff bei Ihnen. Die Forderung wechselt den Gläubiger, sie verschwindet nicht. Wer das missversteht, unterschätzt sein persönliches Risiko erheblich.
Ebenso wenig ist sie ein Zuschuss, ein Kredit oder eine Ersatzlösung für ein schwaches Geschäftsmodell. Geprüft wird weiterhin, ob das Vorhaben tragfähig ist – nur eben nicht mehr, ob Sie genug Sicherheiten haben.
Wofür Bürgschaften eingesetzt werden
- Existenzgründung und Übernahme eines bestehenden Betriebs
- Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge, Praxis- oder Ladenausstattung
- Betriebsmittel und Warenlager, wenn Vorfinanzierung nötig ist
- Wachstumsschritte, für die die vorhandenen Sicherheiten nicht mehr reichen
- Avalkredite, etwa Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften im Bau – siehe Avalkredit
So läuft der Antrag
- Hausbank ansprechen und das Vorhaben durchrechnen lassen. Sagt die Bank „grundsätzlich ja, aber die Sicherheiten fehlen“, ist das der Moment für die Bürgschaftsbank.
- Unterlagen zusammenstellen: Businessplan, Kapitalbedarfs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplan, die letzten Jahresabschlüsse beziehungsweise Einnahmenüberschussrechnungen, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, private Vermögensaufstellung.
- Antrag über die Hausbank an die Bürgschaftsbank; diese prüft eigenständig und entscheidet in einem Gremium.
- Nach der Zusage schließt die Hausbank den Kreditvertrag, die Bürgschaft läuft im Hintergrund mit.
Planen Sie mehrere Wochen ein. Wenn Sie ohnehin ein Förderprogramm nutzen wollen: Beim KfW-StartGeld ist bereits eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent enthalten – eine zusätzliche Bürgschaft ist dann meist weder nötig noch möglich. Klären Sie das früh, statt beides parallel zu beantragen.
Was es kostet – und ob es sich lohnt
Zu den Kreditzinsen kommen die einmalige Bearbeitungsgebühr und die laufende Bürgschaftsprovision. Das verteuert die Finanzierung spürbar. Die ehrliche Gegenrechnung lautet aber nicht „mit Bürgschaft teurer als ohne“, sondern „mit Bürgschaft überhaupt möglich“. Die relevante Alternative ist in den meisten Fällen kein günstigerer Kredit, sondern gar keiner.
Rechnen Sie trotzdem durch, ob das Vorhaben die Zusatzkosten trägt, und prüfen Sie die Alternativen: eine private Bürgschaft aus dem Umfeld – mit allen Risiken für die Beziehung, siehe Bürgschaft –, Leasing statt Kauf, oder ein kleinerer erster Schritt.
Wenn die Hausbank nicht mitspielt
Manche Bundesländer bieten eine Bürgschaft ohne Bank an: Sie stellen den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank und gehen mit der Zusage zur Bank. Das dreht die Reihenfolge um und hilft, wenn die Hausbank ohne Sicherheit gar nicht erst in die Prüfung einsteigt. Ob es dieses Programm in Ihrem Bundesland gibt und bis zu welchem Betrag, steht bei der jeweiligen Bürgschaftsbank und in der Förderdatenbank des Bundes.
Bleibt es bei einer Absage, hilft oft ein Blick auf den Kapitalbedarf selbst: Ein kleineres, klar abgegrenztes Vorhaben ist leichter zu finanzieren als ein großer Wurf. Grundlagen zur Unternehmensfinanzierung stehen im Ratgeber Firmenkredit.
Bei Betriebsübernahmen ist die Bürgschaft besonders häufig ein Baustein, weil der Kaufpreis selten durch verwertbare Sicherheiten gedeckt ist. Wie eine Nachfolgefinanzierung aufgebaut wird, steht unter Unternehmensnachfolge finanzieren.
Bei Gewerbeimmobilien reichen die Sicherheiten oft nicht – der Zusammenhang steht unter Gewerbeimmobilie finanzieren.
Für private Bürgen gelten eigene Einreden – der Überblick steht unter Bürgschaft in Anspruch genommen.
Auch die Bürgschaftsbank prüft Ihre Unterlagen ein zweites Mal – wie Sie sie aufbauen, steht im Businessplan für die Bank.
Häufige Fragen
Was macht eine Bürgschaftsbank?
Sie übernimmt gegenüber Ihrer Hausbank eine Ausfallbürgschaft und ersetzt damit Sicherheiten, die Sie nicht stellen können. Üblich sind bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags; mindestens 20 Prozent Risiko bleiben bei der Bank. Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft und in jedem Bundesland vorhanden.
Hafte ich trotz Bürgschaft?
Ja. Die Bürgschaft sichert die Bank ab, nicht Sie. Fällt der Kredit aus, zahlt die Bürgschaftsbank an die Hausbank und nimmt anschließend Rückgriff bei Ihnen. Die Forderung wechselt nur den Gläubiger.
Wer kann eine Bürgschaft beantragen?
Bestehende und neu gegründete gewerbliche Unternehmen sowie Freie Berufe, denen wegen fehlender Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein – geprüft wird weiterhin das Geschäftsmodell.
Wie stelle ich den Antrag?
Im Regelfall über Ihre Hausbank, die den Antrag an die Bürgschaftsbank weiterleitet. Einzelne Bundesländer bieten zusätzlich eine Bürgschaft ohne Bank, bei der Sie direkt beantragen und mit der Zusage zur Bank gehen.
Was kostet eine Bürgschaft?
Eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision auf den verbürgten Betrag, zusätzlich zu den Kreditzinsen. Die genaue Höhe legt jede Bürgschaftsbank selbst fest.
Quellen
- Verband Deutscher Bürgschaftsbanken: Häufige Fragen (abgerufen am 21.09.2026) – Verband Deutscher Bürgschaftsbanken
- Förderdatenbank des Bundes: Bürgschaften der Länder und des Bundes (abgerufen am 21.09.2026) – Bundesministerium für Wirtschaft
- Existenzgründungsportal: Sicherheiten, Bürgschaften, Rating (abgerufen am 21.09.2026) – Bundesministerium für Wirtschaft

