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Schuldübernahme: Wie ein Kredit auf jemand anderen übergeht

Die zwei Wege nach §§ 414 und 415 BGB, die Genehmigungsfalle und das Erlöschen der Sicherheiten nach § 418 BGB – mit Rechenbeispiel.

Kreditrechner

Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.

Nach einer Trennung, beim Unternehmensverkauf oder wenn ein Angehöriger einspringt, stellt sich dieselbe Frage: Kann jemand anderes den Kredit übernehmen? Das Gesetz kennt dafür zwei Wege – und eine Nebenwirkung, die regelmäßig übersehen wird.

Zwei Wege zur Schuldübernahme

§ 414 BGB § 415 BGB
Vertrag zwischen Neuem Schuldner und Gläubiger Neuem und altem Schuldner
Wirksam Sofort Erst mit Genehmigung des Gläubigers
Typisch bei Umschuldung mit Zustimmung der Bank Absprachen im Familien- oder Gesellschafterkreis

§ 414 BGB ist der klare Fall: Ein Dritter übernimmt die Schuld durch Vertrag mit dem Gläubiger und tritt an die Stelle des bisherigen Schuldners. Bei Krediten ist das der Regelweg, weil die Bank ohnehin beteiligt werden muss.

§ 415 BGB regelt den umgekehrten Fall – und enthält zwei Fallen:

  • Die Genehmigung kann erst erfolgen, nachdem der Gläubiger über die Schuldübernahme unterrichtet wurde. Bis dahin können die Parteien den Vertrag noch ändern oder aufheben.
  • Wird der Gläubiger unter Fristsetzung zur Erklärung aufgefordert und erklärt er sich nicht, gilt die Genehmigung als verweigert (Absatz 2). Schweigen hilft hier also nicht – anders als in vielen anderen Konstellationen.

Solange nicht genehmigt ist, muss der Übernehmer den Gläubiger im Zweifel rechtzeitig befriedigen (Absatz 3). Der alte Schuldner bleibt in dieser Zeit voll verpflichtet.

Die übersehene Folge: Sicherheiten erlöschen

§ 418 Abs. 1 BGB ist der Satz, an dem Schuldübernahmen in der Praxis scheitern:

„Infolge der Schuldübernahme erlöschen die für die Forderung bestellten Bürgschaften und Pfandrechte.“

Bei einer Hypothek oder Schiffshypothek tritt dasselbe ein, wie wenn der Gläubiger darauf verzichtet hätte. Die Ausnahme steht in Satz 3: Die Vorschriften gelten nicht, wenn der Bürge oder der Eigentümer des verhafteten Gegenstands in die Schuldübernahme einwilligt.

Für Sie heißt das: Ohne ausdrückliche Einwilligung des Bürgen verliert die Bank ihre Sicherheit – und wird deshalb nicht zustimmen. Wer eine Schuldübernahme plant, muss also drei Zustimmungen einsammeln: die des Gläubigers, die des Übernehmers und die jedes Sicherungsgebers. Das gilt auch für Grundschulden, wenn der Eigentümer nicht der Schuldner ist – siehe Grundschuld und Bürgschaft.

Abgrenzung: Was oft verwechselt wird

Gestaltung Wirkung
Schuldübernahme (§§ 414, 415 BGB) Der neue Schuldner tritt an die Stelle des alten; der alte wird frei
Schuldbeitritt Der neue Schuldner tritt hinzu; beide haften als Gesamtschuldner
Erfüllungsübernahme (§ 329 BGB) Wirkt nur im Innenverhältnis; gegenüber der Bank bleibt der alte Schuldner allein verpflichtet
Vertragsübernahme Das gesamte Vertragsverhältnis geht über, mit allen Rechten und Pflichten

Die dritte Zeile ist die häufigste Falle bei Trennungen: Eine Abrede „du übernimmst den Kredit“ wirkt ohne Zustimmung der Bank nur zwischen den Beteiligten. Zahlt der andere nicht, hält sich die Bank weiter an Sie – mit allen Folgen für den SCHUFA-Score.

Rechenbeispiel: Wann die Bank zustimmt

Die Bank prüft den Übernehmer wie einen Neukunden – mit derselben Kreditwürdigkeitsprüfung. Entscheidend ist, ob er die Rate allein tragen kann:

Position Betrag
Restschuld der Immobilienfinanzierung 240.000,00 Euro
Monatliche Rate 1.100,00 Euro
Nettoeinkommen des Übernehmers 3.400,00 Euro
Belastungsquote 32,35 Prozent

Viele Häuser akzeptieren Quoten bis rund 40 Prozent, gerechnet nach Abzug der übrigen Lebenshaltung. Mit 32,35 Prozent ist das Vorhaben tragfähig – bei 2.600 Euro Nettoeinkommen wären es dagegen 42,31 Prozent, und die Bank würde in aller Regel ablehnen. Rechnen Sie das vorher selbst durch, etwa mit dem Rechner zur Kreditbelastung.

So gehen Sie vor

  1. Zuerst mit der Bank sprechen, nicht untereinander. Ohne Zustimmung des Gläubigers ist jede Abrede wirkungslos.
  2. Unterlagen des Übernehmers vorbereiten: Einkommensnachweise, Verpflichtungen, Sicherheiten.
  3. Sicherungsgeber einbinden. Jeder Bürge und jeder Grundstückseigentümer muss nach § 418 Abs. 1 Satz 3 BGB ausdrücklich einwilligen.
  4. Schriftliche Entlassung verlangen. Lassen Sie sich die Haftungsentlassung ausdrücklich bestätigen – eine bloße Änderung des Lastschriftkontos ist keine Schuldübernahme.
  5. Grundbuch prüfen, wenn Grundpfandrechte betroffen sind, und die Eintragungen anpassen lassen.
  6. Alternative prüfen. Oft ist eine Umschuldung auf einen neuen Vertrag des Übernehmers einfacher als die Übernahme des alten – vor allem, weil dabei keine Sicherheiten erlöschen, sondern neu bestellt werden.

Geht es um eine Trennung, finden Sie die Gesamtschau unter Kredit bei Trennung; soll die Immobilie stattdessen verkauft werden, hilft Immobilie verkaufen trotz Finanzierung. Beim Fahrzeug ist der Weg meist ein anderer, weil die Bank Eigentümerin bleibt – siehe Sicherungsübereignung.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Kredit einfach auf jemand anderen übertragen?

Nicht ohne die Bank. Entweder schließt der Übernehmer einen Vertrag direkt mit dem Gläubiger (§ 414 BGB) oder er vereinbart die Übernahme mit Ihnen, und der Gläubiger genehmigt sie (§ 415 BGB). Ohne Genehmigung bleibt Ihre Haftung bestehen.

Was passiert, wenn die Bank sich nicht äußert?

Wird sie unter Fristsetzung zur Erklärung aufgefordert und erklärt sich nicht, gilt die Genehmigung nach § 415 Abs. 2 BGB als verweigert. Schweigen bedeutet hier also Ablehnung.

Bleibt die Bürgschaft bestehen?

Nur mit Einwilligung des Bürgen. Nach § 418 Abs. 1 BGB erlöschen Bürgschaften und Pfandrechte infolge der Schuldübernahme; bei einer Hypothek wirkt es wie ein Verzicht. Deshalb verlangt die Bank die ausdrückliche Einwilligung jedes Sicherungsgebers.

Was ist der Unterschied zum Schuldbeitritt?

Bei der Schuldübernahme tritt der Neue an die Stelle des Alten, der damit frei wird. Beim Schuldbeitritt tritt er hinzu, und beide haften als Gesamtschuldner. Banken bevorzugen den Beitritt, weil sie dann zwei Schuldner haben.

Reicht eine Vereinbarung unter Ex-Partnern?

Nein. Eine Abrede, dass einer den Kredit übernimmt, ist ohne Zustimmung der Bank eine bloße Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB. Zahlt der andere nicht, hält sich die Bank weiter an Sie – samt Folgen für Ihre Bonität.

Was prüft die Bank beim Übernehmer?

Dasselbe wie bei einem Neukunden: Einkommen, bestehende Verpflichtungen, Sicherheiten und die Belastungsquote. Bei 1.100 Euro Rate und 3.400 Euro Nettoeinkommen liegt sie bei 32,35 Prozent und ist damit in der Regel tragfähig.

Quellen

  1. § 414 BGB – Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer (abgerufen am 30.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  2. § 415 BGB – Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer (abgerufen am 30.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
  3. § 418 BGB – Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten (abgerufen am 30.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
Daniel Krüger

Autor:in

Daniel Krüger

Kreditberater · Gelernter Bankkaufmann

Ich verfüge als gelernter Bankkaufmann über 13 Jahre Erfahrung im Bank- und Finanzbereich. Mein Praxiswissen bringe ich bei kreditfrage.com ein, damit Sie die Kostenstrukturen, Konditionen und Finanzprodukte im Allgemeinen besser verstehen und…

Michael Müller

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Michael Müller

Anwalt für Finanzrecht · Rechtsanwalt

Als Anwalt für Finanzrecht beschäftige ich mich seit 20 Jahren mit rechtlichen Fragestellungen rund um Finanzen, Kredite und Banken. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Erfahrung ein, um finanzrechtliche Themen verständlich aufzubereiten…

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