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Immobilien-Teilverkauf: wie das Nutzungsentgelt die Rechnung dreht

Geld aus der Immobilie, ohne auszuziehen – und mit vier Kostenblöcken, die zusammen mehr kosten als ein Darlehen. Mit vollständigem Rechenbeispiel.

Kreditrechner

Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.

Das Versprechen klingt gut: Sie verkaufen einen Teil Ihrer Immobilie, bekommen Geld und bleiben wohnen. Was dabei leicht untergeht, ist die zweite Hälfte des Geschäfts – das monatliche Nutzungsentgelt und die Entgelte beim späteren Verkauf. Zusammen machen sie aus dem Teilverkauf oft das teuerste von mehreren möglichen Modellen.

Wie das Modell funktioniert

Ein Anbieter erwirbt einen Miteigentumsanteil an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung und zahlt den Kaufpreis für diesen Anteil aus. Sie bleiben Eigentümer des Rests und behalten das Wohnrecht – abgesichert durch ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Grundbuch. Rechtlich ist das die Belastung einer Sache in der Weise, dass der Berechtigte die Nutzungen ziehen darf (§ 1030 Abs. 1 BGB).

Für die Nutzung des verkauften Anteils zahlen Sie dem Anbieter ein monatliches Entgelt. Ökonomisch ist das ein Zins – nur heißt es nicht so, und deshalb greifen die Schutzvorschriften des Verbraucherdarlehensrechts nicht ohne Weiteres.

Die vier Kostenblöcke

Block Was dahintersteht
Nutzungsentgelt monatlich, bezogen auf den Auszahlungsbetrag; nach Angaben der Verbraucherzentrale rund 5 Prozent im Jahr, oft für zehn Jahre festgeschrieben
Durchführungs- oder Serviceentgelt fällig beim späteren Gesamtverkauf, meist rund 3,3 Prozent des gesamten Verkaufspreises
Mindesterlös manche Anbieter sichern sich für ihren Anteil einen garantierten Mindestbetrag, etwa 117 Prozent des eigenen Anteils
Instandhaltung und Verkaufskosten tragen Sie je nach Vertrag allein – auch für den Anteil, der dem Anbieter gehört

Der dritte Block ist der unauffälligste und oft der teuerste: Ein Mindesterlös verlagert das Wertrisiko vollständig auf Sie. Fällt der Immobilienwert, bekommt der Anbieter trotzdem seinen garantierten Betrag – aus Ihrem Anteil.

Gerechnet: 500.000 Euro Immobilie, 20 Prozent verkauft

Position Betrag
Verkehrswert der Immobilie 500.000,00 Euro
Verkaufter Anteil 20 Prozent, Auszahlung 100.000,00 Euro
Nutzungsentgelt 4,99 Prozent im Jahr 4.990,00 Euro, also 415,83 Euro monatlich
Nutzungsentgelt über zehn Jahre 49.900,00 Euro
Durchführungsentgelt 3,3 Prozent vom Gesamtverkaufspreis 16.500,00 Euro
Gesamtbelastung nach zehn Jahren 66.400,00 Euro
Mindesterlös des Anbieters, 117 Prozent seines Anteils 117.000,00 Euro – 17.000,00 Euro mehr als eingezahlt

66.400 Euro Entgelte für 100.000 Euro ausgezahltes Kapital – und am Ende ist der Anteil weg. Getilgt wurde nichts: Der Anbieter behält seine 20 Prozent und partizipiert an der Wertsteigerung.

Der Vergleich, der fehlt

Die Verbraucherzentrale nennt für Januar 2026 Bankdarlehen ab rund 3,3 Prozent im Jahr. Dieselben 100.000 Euro als Darlehen:

Teilverkauf Bankdarlehen 3,3 Prozent
Monatliche Belastung (nur Entgelt bzw. Zins) 415,83 Euro 275,00 Euro
Über zehn Jahre 49.900,00 Euro 33.000,00 Euro
Entgelt beim Verkauf 16.500,00 Euro 0,00 Euro
Summe 66.400,00 Euro 33.000,00 Euro
Wertsteigerung auf 20 Prozent der Immobilie beim Anbieter bei Ihnen

Mehrkosten des Teilverkaufs: 33.400,00 Euro – und das ohne die Wertsteigerung, die Sie zusätzlich abgeben. Welche Rate ein Darlehen über diese Summe erzeugt, zeigt der Baufinanzierungsrechner.

Der Einwand der Anbieter ist nicht ganz falsch: Ein Darlehen will getilgt werden, und Banken vergeben an ältere Antragsteller ohne laufendes Einkommen nicht beliebig. Genau das ist der Punkt, an dem man die Alternativen durchrechnen muss – nicht den Teilverkauf gegen nichts.

Die Risiken, die im Vertrag stehen

  • Instandhaltung allein. Dach, Heizung und Fassade zahlen Sie – der Wertgewinn kommt anteilig dem Anbieter zugute.
  • Zahlungsausfall. Bleibt das Nutzungsentgelt aus, drohen Räumung und Zwangsversteigerung. Das Nießbrauchrecht schützt nicht gegen den eigenen Vertragsbruch.
  • Keine Standardisierung. Die Verträge unterscheiden sich stark; eine aufsichtsrechtliche Produktregulierung wie bei Darlehen fehlt.
  • Umgehung von Verbraucherschutz. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Konstruktion Schutzvorschriften des Darlehensrechts umgehen könnte; einzelne Notare haben die Beurkundung abgelehnt.
  • Irreführende Werbung. Das Landgericht Hamburg hat dies bei einem Anbieter festgestellt.
  • Erben erben das Modell mit. Nach Ihrem Tod stehen die Erben vor der Wahl, den Anteil zurückzukaufen oder die gesamte Immobilie zu verkaufen – mit dem Durchführungsentgelt im Gepäck.

Welche Wege es sonst gibt

Weg Dafür Dagegen
Bankdarlehen, auch mit niedriger Tilgung deutlich günstiger, Wertsteigerung bleibt bei Ihnen Bonität und Alter sind Hürden
Modernisierungs- oder Förderkredit zweckgebunden, günstige Zinsen nur für bestimmte Maßnahmen
Verkauf gegen Leibrente oder Nießbrauchvorbehalt kein Instandhaltungsrisiko, lebenslange Zahlung Immobilie ist endgültig weg, Erben gehen leer aus
Umkehrhypothek keine laufende Belastung teuer, geringe Auszahlung
Verkauf und Miete oder kleinere Wohnung klarer Schnitt, volle Wertrealisierung Umzug, Mietsteigerungsrisiko

Vor der Unterschrift gehören drei Zahlen schriftlich vorgelegt: der Prozentsatz des Nutzungsentgelts samt Festschreibungsdauer, die Höhe des Durchführungsentgelts bezogen auf den Gesamtverkaufspreis, und ein etwaiger Mindesterlös. Lassen Sie den Entwurf prüfen, bevor Sie zum Notar gehen.

Wie sich eine Immobilie im Alter sonst in Liquidität verwandeln lässt, behandelt Immobilie verkaufen trotz Finanzierung; zum Nießbrauch im Einzelnen Nießbrauch.

Ein anderes Modell mit ähnlicher Logik ist der Mietkauf einer Immobilie.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Nutzungsentgelt beim Teilverkauf?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale rund 5 Prozent des Auszahlungsbetrags im Jahr, häufig für zehn Jahre festgeschrieben. Bei 100.000 Euro Auszahlung und 4,99 Prozent sind das 4.990 Euro im Jahr oder 415,83 Euro monatlich.

Was ist das Durchführungsentgelt?

Ein Entgelt, das beim späteren Gesamtverkauf der Immobilie anfällt – meist rund 3,3 Prozent des gesamten Verkaufspreises, nicht nur des Anbieteranteils. Bei 500.000 Euro Verkaufspreis sind das 16.500 Euro.

Bleibt mein Wohnrecht gesichert?

Ja, über ein lebenslanges Nießbrauchrecht im Grundbuch. Es schützt aber nicht gegen eigene Vertragsverstöße: Bleibt das Nutzungsentgelt aus, drohen Räumung und Zwangsversteigerung.

Wer zahlt Dach und Heizung?

Je nach Vertrag Sie allein, obwohl ein Teil der Immobilie dem Anbieter gehört. Die dadurch erzielte Wertsteigerung kommt dem Anbieteranteil anteilig zugute.

Ist ein Bankdarlehen günstiger?

In der Regel deutlich. Die Verbraucherzentrale nennt für Januar 2026 Darlehen ab rund 3,3 Prozent im Jahr. Für 100.000 Euro sind das 275 Euro monatlich statt 415,83 Euro – und es fällt kein Durchführungsentgelt an. Das Darlehen setzt allerdings Bonität voraus, was gerade im Alter eine Hürde ist.

Was passiert mit dem Teilverkauf im Erbfall?

Die Erben übernehmen die Situation: Sie können den Anteil zurückkaufen oder die Immobilie insgesamt verkaufen – dann wird das Durchführungsentgelt fällig und ein etwaiger Mindesterlös des Anbieters vorweg bedient.

Quellen

  1. § 1030 BGB – Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen (abgerufen am 08.10.2026) – Bundesamt für Justiz
  2. Teilverkauf der eigenen Immobilie: Was sind die Haken der Angebote? (Stand 19.01.2026) (abgerufen am 08.10.2026) – Verbraucherzentrale
Wolfgang Peters

Autor:in

Wolfgang Peters

Finanzredakteur · Studium Journalismus, Redakteur

Als studierter Journalist und Redakteur mit über 20 Jahren Erfahrung beschäftige ich mich intensiv mit den Finanzen. Bei kreditfrage.com bereite ich komplexe Fragen rund um das Thema Finanzen so auf, dass sie…

Michael Müller

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Michael Müller

Anwalt für Finanzrecht · Rechtsanwalt

Als Anwalt für Finanzrecht beschäftige ich mich seit 20 Jahren mit rechtlichen Fragestellungen rund um Finanzen, Kredite und Banken. Bei kreditfrage.com bringe ich meine juristische Erfahrung ein, um finanzrechtliche Themen verständlich aufzubereiten…

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