Kreditrechner
Beispielrechnung ohne Gewähr. Tatsächliche Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Laufzeit ab.
Ein Kredit endet nicht mit dem Tod des Kreditnehmers. Er wechselt nur den Schuldner. Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB), und der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 1 BGB). Dazu zählt jede Rate, die noch offen ist.
Mehrere Erben: jeder haftet voll
Bei einer Erbengemeinschaft haften die Erben für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Die Bank kann sich also an einen einzelnen Erben halten und von ihm den gesamten Betrag verlangen – unabhängig von der Erbquote. Der Ausgleich untereinander ist eine Frage der Erbengemeinschaft, nicht der Bank.
Das ist der häufigste Irrtum: „Ich habe nur ein Viertel geerbt, also schulde ich nur ein Viertel.“ Nach außen gilt das nicht.
Was mit welchem Kredit passiert
| Kredit | Folge im Erbfall |
|---|---|
| Ratenkredit | läuft weiter, Raten sind weiter fällig; Erben treten in den Vertrag ein |
| Immobilienkredit mit Grundschuld | läuft weiter; die Grundschuld bleibt bestehen und haftet unabhängig davon, wer Eigentümer wird |
| Autokredit mit Sicherungsübereignung | läuft weiter; das Fahrzeug bleibt der Bank sicherungsübereignet, ein Verkauf braucht ihre Freigabe |
| Dispoüberziehung | wird meist mit dem Konto fällig gestellt; die Bank verrechnet mit vorhandenem Guthaben |
| Gemeinschaftskredit beider Ehegatten | der überlebende Partner haftet als Gesamtschuldner ohnehin voll weiter – unabhängig vom Erbe |
| Bürgschaft des Erblassers | die Bürgenverpflichtung geht auf die Erben über |
Die letzten beiden Zeilen hängen nicht am Erbe: Wer als Mithaftender oder Bürge unterschrieben hat, schuldet aus eigenem Vertrag – eine Ausschlagung ändert daran nichts.
Die Restschuldversicherung: prüfen, nicht hoffen
Viele Kredite laufen mit einer Restschuldversicherung, die den Todesfall abdeckt. Ob sie zahlt, hängt an drei Punkten: ob der Todesfall überhaupt versichert war, ob die versicherte Summe reicht, und ob ein Ausschluss greift.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Restschuld des Immobiliendarlehens | 182.400,00 Euro |
| Leistung der Risikolebensversicherung | 150.000,00 Euro |
| Offene Lücke | 32.400,00 Euro |
| Haftung je Erbe gegenüber der Bank | die vollen 32.400,00 Euro (Gesamtschuld) |
Die Lücke entsteht fast immer: Versicherungssummen werden bei Abschluss festgelegt, die Restschuld sinkt langsamer als gedacht, und Sondertilgungen bleiben aus. Ob die verbleibende Rate tragbar ist, prüfen Sie am besten vorab im Rechner zur tragbaren Rate.
Typische Stolperstellen:
- Wartezeiten und Ausschlüsse. Suizid in den ersten Jahren, Vorerkrankungen, bestimmte Risikosportarten – die Bedingungen entscheiden.
- Nur ein Versicherter. Bei einem gemeinsamen Darlehen ist oft nur ein Partner versichert, häufig der mit dem höheren Einkommen. Stirbt der andere, zahlt niemand.
- Abtretung an die Bank. Ist die Versicherung abgetreten, fließt die Leistung direkt in die Tilgung – nicht in den Nachlass. Das kann gewollt sein, ändert aber die Verteilung unter den Erben.
- Verwechslung mit der Arbeitsunfähigkeitsdeckung. Nicht jede Restschuldversicherung deckt den Todesfall – dazu Restschuldversicherung.
Haftung begrenzen: die vier Wege
- Ausschlagung. Sie ist nur binnen sechs Wochen möglich, gerechnet ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund (§ 1944 Abs. 1 und 2 BGB). Sechs Monate gelten, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (Abs. 3). Die Frist ist kurz – und sie läuft, auch wenn der Nachlass noch unklar ist.
- Nachlassverwaltung. Wird sie angeordnet, beschränkt sich die Haftung auf den Nachlass (§ 1975 BGB). Das eigene Vermögen bleibt unangetastet.
- Nachlassinsolvenzverfahren. Es wirkt wie die Nachlassverwaltung. Hat der Erbe von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Kenntnis, muss er die Eröffnung unverzüglich beantragen – sonst haftet er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden (§ 1980 Abs. 1 BGB).
- Dürftigkeitseinrede. Reicht der Nachlass nicht einmal für die Verfahrenskosten, kann der Erbe die Befriedigung verweigern, soweit der Nachlass nicht ausreicht, und muss ihn zur Befriedigung herausgeben (§ 1990 Abs. 1 BGB).
Einzelheiten zur Reihenfolge und zu den Fristen stehen unter Erbe ausschlagen bei Schulden.
Darf die Bank den Kredit kündigen?
Der Tod allein ist kein Kündigungsgrund. Nach § 490 Abs. 1 BGB kann der Darlehensgeber fristlos kündigen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung gefährdet wird – nach Auszahlung allerdings nur „in der Regel“.
Praktisch heißt das: Zahlen die Erben die Raten weiter und ist die Immobilie weiterhin werthaltig, hat die Bank keinen Anlass. Bleiben Raten offen, greifen die Regeln zur Gesamtfälligstellung. Viele Banken bieten stattdessen eine Vertragsübernahme durch einen Erben an – mit erneuter Kreditwürdigkeitsprüfung.
Die ersten Schritte als Erbe
- Bestandsaufnahme vor der Entscheidung. Kontoauszüge der letzten zwölf Monate, Darlehensverträge, Grundbuchauszug, Versicherungsunterlagen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob der Nachlass positiv ist.
- Banken schriftlich informieren und eine aktuelle Restschuldaufstellung zum Todestag verlangen – nicht zum letzten Rechnungsabschluss.
- Nach Restschuldversicherungen fragen, auch bei alten Verträgen. Fragen Sie die Bank ausdrücklich, ob eine Versicherung an sie abgetreten ist.
- Die Sechswochenfrist notieren. Sie beginnt mit der Kenntnis, nicht mit dem Todestag. Reicht die Zeit zur Prüfung nicht, ist die Nachlassverwaltung der sicherere Weg als ein Überschreiten der Frist.
- Keine Nachlassgegenstände verwerten, solange die Entscheidung offen ist. Wer das Auto verkauft oder die Wohnung ausräumt, kann die Ausschlagung verlieren.
- Raten vorläufig weiterzahlen und das schriftlich als Zahlung ohne Anerkennung einer Haftung bezeichnen, wenn die Ausschlagung noch geprüft wird.
Und für die Planung zu Lebzeiten: Eine Risikolebensversicherung in Höhe der Restschuld kostet einen Bruchteil der Rate und löst das Problem an der Wurzel. Wie sich die Restschuld im Zeitverlauf entwickelt, zeigt der Ratgeber Sondertilgung.
Häufige Fragen
Muss ich als Erbe den Kredit des Verstorbenen weiterzahlen?
Ja, wenn Sie das Erbe annehmen. Der Erbe haftet nach § 1967 Abs. 1 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten, und dazu gehören offene Darlehen. Begrenzen lässt sich das durch Ausschlagung, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz.
Hafte ich nur im Umfang meiner Erbquote?
Nein. Gegenüber der Bank haften mehrere Erben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB); sie kann den gesamten Betrag von einem einzelnen Erben verlangen. Der Ausgleich nach Quoten findet nur intern in der Erbengemeinschaft statt.
Wie lange kann ich das Erbe ausschlagen?
Sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Berufung (§ 1944 Abs. 1 und 2 BGB). Sechs Monate gelten, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten.
Zahlt die Restschuldversicherung immer?
Nein. Entscheidend sind die Bedingungen: Ob der Todesfall überhaupt versichert war, ob Wartezeiten oder Ausschlüsse greifen und ob beide Darlehensnehmer versichert sind. Und selbst bei Leistung bleibt oft eine Lücke, weil die Versicherungssumme bei Abschluss festgelegt wurde.
Kann die Bank wegen des Todesfalls kündigen?
Nicht allein deswegen. § 490 Abs. 1 BGB setzt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Sicherheit voraus, durch die die Rückzahlung gefährdet wird. Werden die Raten weiter bedient, besteht kein Kündigungsgrund.
Was passiert mit dem finanzierten Auto?
Es bleibt der Bank sicherungsübereignet. Die Erben können es nur mit ihrer Freigabe verkaufen; der Erlös geht zunächst in die Tilgung. Haftbar bleibt der Nachlass für die Differenz.
Quellen
- § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge (abgerufen am 08.10.2026) – Bundesamt für Justiz
- § 1967 BGB – Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten (abgerufen am 08.10.2026) – Bundesamt für Justiz
- § 2058 BGB – Gesamtschuldnerische Haftung (abgerufen am 08.10.2026) – Bundesamt für Justiz
- § 1944 BGB – Ausschlagungsfrist (abgerufen am 08.10.2026) – Bundesamt für Justiz
- § 1975 BGB – Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenzverfahren (abgerufen am 08.10.2026) – Bundesamt für Justiz
- § 1980 BGB – Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (abgerufen am 08.10.2026) – Bundesamt für Justiz
- § 1990 BGB – Dürftigkeitseinrede des Erben (abgerufen am 08.10.2026) – Bundesamt für Justiz
- § 490 BGB – Außerordentliches Kündigungsrecht (abgerufen am 08.10.2026) – Bundesamt für Justiz

