Die harte Regel zuerst
Eine Überweisung ist nach Zugang bei Ihrer Bank nicht mehr widerruflich (§ 675p Abs. 1 BGB). Und die Bank darf den Auftrag allein anhand der IBAN ausführen: Stimmt die IBAN, gilt die Zahlung als ordnungsgemäß ausgeführt – auch wenn der Name nicht dazu passt (§ 675r BGB).
Daraus folgt: Es gibt keinen Anspruch auf Rückholung. Was es gibt, ist ein Anspruch darauf, dass Ihre Bank es versucht. Und eine gute Chance, wenn Sie schnell sind.
Wann es doch noch geht
| Situation | Chance |
|---|---|
| Auftrag noch nicht übermittelt – Erfassung im Online-Banking gerade abgeschlossen | gut: Viele Banken sammeln Aufträge bis zum nächsten Verarbeitungslauf. Sofort anrufen. |
| Terminierte Überweisung oder Dauerauftrag | sehr gut: Löschbar bis zum Ende des Geschäftstags vor dem Ausführungstag (§ 675p Abs. 3 BGB). |
| Normale SEPA-Überweisung, bereits ausgeführt | mittel: Nur über einen Rückholauftrag Ihrer Bank, und nur mit Zustimmung des Empfängers. |
| Echtzeitüberweisung | gering: Sie ist binnen Sekunden final. |
| Lastschrift, die Sie selbst gezahlt haben | anders gelagert: Hier haben Sie acht Wochen Zeit für eine Rückbuchung ohne Begründung – siehe Chargeback. |
Handeln Sie deshalb sofort: telefonisch bei Ihrer Bank, nicht per E-Mail. Jede Stunde zählt.
Falsche IBAN: was Ihre Bank tun muss
Haben Sie eine falsche Kundenkennung angegeben, besteht kein Erstattungsanspruch gegen Ihre Bank. Das Gesetz gibt Ihnen aber drei Dinge (§ 675y Abs. 5 BGB):
- Ihre Bank muss sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Betrag wiederzuerlangen.
- Die Bank des Empfängers ist verpflichtet, Ihrer Bank alle dafür erforderlichen Informationen mitzuteilen.
- Scheitert das, muss Ihre Bank Ihnen auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen zum Empfänger herausgeben, damit Sie ihn selbst in Anspruch nehmen können.
Für diese Tätigkeiten darf die Bank ein im Rahmenvertrag vereinbartes Entgelt verlangen. Der letzte Punkt ist der wichtigste: Er durchbricht das Bankgeheimnis zu Ihren Gunsten. Wer den Empfänger kennt, kann das Geld als ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern (§ 812 BGB) – notfalls per Mahnbescheid, siehe Mahnbescheid.
Wenn die Bank den Fehler gemacht hat
Etwas völlig anderes gilt, wenn die Zahlung gar nicht oder fehlerhaft ausgeführt wurde, obwohl Ihre Angaben stimmten. Dann muss Ihre Bank den Betrag unverzüglich und ungekürzt erstatten und das Konto so stellen, wie es ohne die fehlerhafte Ausführung stünde (§ 675y Abs. 1 BGB). Zusätzlich können Sie Entgelte und Zinsen zurückverlangen, die Ihnen in diesem Zusammenhang berechnet wurden.
Dasselbe gilt bei einer nicht autorisierten Zahlung – etwa nach einem Betrugsfall: Erstattung spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach Ihrer Anzeige. Die Einzelheiten stehen unter Chargeback und, wenn Ihre Daten missbraucht wurden, unter Identitätsdiebstahl.
Die Empfängerüberprüfung – und warum sie Ihre Haftung verändert
Seit dem 9. Oktober 2025 gleichen Banken bei SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen ab, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/886 über Echtzeitüberweisungen. Für Lastschriften gilt das nicht.
| Ergebnis | Was es bedeutet |
|---|---|
| Übereinstimmung | Name und IBAN passen zusammen |
| Nahezu übereinstimmend | kleine Abweichung; der korrekte Name wird Ihnen angezeigt |
| Keine Übereinstimmung | Name und IBAN passen nicht zusammen |
| Kein Ergebnis | Prüfung nicht möglich, etwa weil die Empfängerbank nicht erreichbar oder das Konto geschlossen ist |
Nehmen Sie eine Warnung ernst. Sie können die Überweisung trotzdem freigeben – tragen dann aber im Betrugsfall das Risiko. Genau darauf zielen Betrugsmaschen mit gefälschten Rechnungen und geänderten Bankverbindungen: Der Name stimmt, die IBAN nicht. Die Prüfung macht das sichtbar, wenn man hinsieht.
Sofortmaßnahmen
- Bank anrufen, nicht schreiben. Nennen Sie Betrag, Datum, Empfänger-IBAN und Verwendungszweck.
- Rückholauftrag erteilen und sich den Auftrag bestätigen lassen.
- Bei Betrugsverdacht sofort Anzeige erstatten – das Aktenzeichen brauchen Sie für Bank und Versicherung.
- Empfänger selbst kontaktieren, wenn Sie ihn kennen: Bei einem simplen Zahlendreher zahlen die meisten Menschen freiwillig zurück.
- Schriftlichen Antrag auf Herausgabe der Empfängerdaten stellen, wenn die Rückholung scheitert.
- Frist im Blick: Ansprüche wegen nicht autorisierter oder fehlerhafter Zahlungen sind 13 Monate nach der Belastung ausgeschlossen.
Vorbeugen
- IBAN nie aus einer E-Mail kopieren, ohne die Bankverbindung über einen bekannten Kanal gegenzuprüfen – besonders bei angeblich geänderten Kontodaten eines Lieferanten.
- Bei ersten Zahlungen an neue Empfänger mit einem kleinen Betrag testen.
- Vorlagen im Online-Banking pflegen statt IBANs abzutippen.
- Echtzeitüberweisung nur nutzen, wenn Sie sich des Empfängers sicher sind – sie ist innerhalb von Sekunden endgültig.
- Warnhinweise der Empfängerüberprüfung nicht routinemäßig wegklicken.
Bei einer Lastschrift gelten ganz andere Fristen als bei der Überweisung – nachzulesen unter Lastschrift zurückbuchen.
Eine ausgeführte Echtzeitüberweisung lässt sich nicht stoppen – dafür gibt es seit 2025 die Empfängerüberprüfung: Echtzeitüberweisung.
Einzelentgelte für solche Vorgänge dürfen nicht einfach per Schweigen eingeführt werden – warum, erklärt Kontogebühren-Erhöhung.
Häufige Fragen
Kann ich eine Überweisung stornieren?
Nach Zugang bei Ihrer Bank nicht mehr – der Zahlungsauftrag ist dann unwiderruflich. Solange der Auftrag noch nicht übermittelt wurde, hilft oft ein sofortiger Anruf. Terminierte Überweisungen und Daueraufträge können Sie bis zum Ende des Geschäftstags vor der Ausführung löschen.
Was tun bei einem Zahlendreher in der IBAN?
Sofort Ihre Bank anrufen und einen Rückholauftrag erteilen. Sie muss sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Wiedererlangung bemühen, die Empfängerbank muss die nötigen Informationen liefern. Scheitert das, können Sie schriftlich verlangen, dass Ihnen die Empfängerdaten mitgeteilt werden, um den Betrag selbst einzufordern.
Darf die Bank dafür Geld verlangen?
Ja, wenn ein Entgelt im Zahlungsdiensterahmenvertrag vereinbart ist. Das gilt für die Bemühungen um Wiedererlangung und die Herausgabe der Empfängerinformationen – nicht aber, wenn die Bank selbst fehlerhaft ausgeführt hat.
Was ist die Empfängerüberprüfung?
Seit dem 9. Oktober 2025 gleichen Banken vor SEPA- und Echtzeitüberweisungen ab, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt, und melden eines von vier Ergebnissen zurück. Für Lastschriften gilt das nicht. Sie können trotz Warnung überweisen, tragen dann aber im Betrugsfall das Risiko.
Lässt sich eine Echtzeitüberweisung zurückholen?
Kaum. Sie ist binnen Sekunden final. Nutzen Sie sie deshalb nur bei Empfängern, deren Bankverbindung Sie sicher kennen.
Wie lange kann ich eine fehlerhafte Abbuchung reklamieren?
Ansprüche wegen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen sind 13 Monate nach der Belastung ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge deshalb regelmäßig.
Quellen
- § 675p BGB – Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 675r BGB – Ausführung anhand von Kundenkennungen (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- § 675y BGB – Erstattungsanspruch und Wiedererlangung (abgerufen am 23.09.2026) – Bundesministerium der Justiz
- Empfängerüberprüfung im Überweisungsverkehr (abgerufen am 23.09.2026) – Deutsche Bank

